5.8 Belastung des Trinkwassers mit Escherichia coli und Enterokokken in Sachsen
Eckdaten
Proben aus der zentralen Wasserversorgung belastet mit der Substanz | Einheit | Versorgungsgebiete | Analysen | Grenzwertüberschreitungen bei Analysen |
---|---|---|---|---|
Escherichia coli (Grenzwert: 0 Anzahl/100 ml) | Anzahl | 252 | 2.541 | 5 |
Enterokokken (Grenzwert: 0 Anzahl/100 ml) | Anzahl | 252 | 367 | - |
Datenquelle: Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Letzte Aktualisierung: 19.04.2023
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Datenquelle
Trinkwasserdatenbank Sachsen, Berichtsdaten
Kein vergleichbarer Indikator im HFA-21-Indikatorensatz, jedoch vergleichbar mit dem Indikator Exceedance of WHO drinking water guidelines for chemical parameters der WHO. Es gibt keine vergleichbaren OECD-Indikatoren. Die EU führt Indikatoren zu Drinking water supply gemäß der EU-TWRL. Diese verwenden dieselben Grenzwerte wie die TrinkwV. Im bisherigen Sachsen-Indikatorensatz gab es keinen vergleichbaren Indikator.
Periodizität
Jährlich
Validität
Qualitätssicherungsverfahren werden angewendet. Daten, die von den Gesundheitsämtern nicht für den Bericht nach 98/83EG gemeldet werden können, sind nicht berücksichtigt.
Kommentar
Die Zahl der Analysen, deren Ergebnisse jährlich an die Zentrale Trinkwasserüberwachung gemeldet werden müssen, hängt von der geförderten Wassermenge und von der Qualität des Wassers ab.
Begriff Trinkwasser
Gemäß Trinkwasserverordnung ist Trinkwasser alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder anderen häuslichen Zwecken sowie zur Nutzung in einem Lebensmittelbetrieb bestimmt ist. Es muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss genusstauglich und rein sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7a der Trinkwasserverordnung entspricht. Bewertungsmaßstab ist die Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001.
Zentrale Wasserversorgungsanlage
Zur zentralen Wasserversorgungsanlage gehören die Förderanlagen und die dazugehörigen Leitungsnetze bis zum Hausanschluss. Probeentnahmestellen befinden sich am Wasserwerk, im Netz oder am Zapfhahn. Die Berichterstattung erfolgt bezogen auf Versorgungsgebiete. Jede Probeentnahmestelle, ob Wasserwerk, Netz, oder Zapfhahn, ist einem Versorgungsgebiet zugeordnet. Die Größeneinteilung erfolgt über die Abgabemenge im Versorgungsgebiet. Es wird über die Versorgungsgebiete mit einer Abgabe größer 1000 m³/Tag berichtet, sowie gesondert über die größer 10 m³/Tag, aber kleiner 1000 m³/Tag.
Der Unternehmer bzw. Inhaber einer Wasserversorgungsanlage darf Wasser, das den Anforderungen der §§ 5 bis 7a oder zugelassenen Abweichungen gemäß §§ 9 und 10 nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen. Er ist nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, Wasseruntersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen und den Verbraucher über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers zu informieren.
Die Gesundheitsämter überwachen die Wasserversorgungsanlagen und ordnen die notwendigen Maßnahmen an, wenn die Grenzwerte der untersuchten Stoffe überschritten werden. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, jährlich die Daten zur Trinkwasserqualität aus den Wasserversorgungsgebieten, in die mehr als 10 m³/Tag abgegeben wird, der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr benannten Stelle zu melden. (In Sachsen ist die benannte Stelle für die Entgegennahme der Meldung und die Berichterstattung die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen.)
Escherichia coli und Enterokokken sind leicht nachzuweisende Indikatorkeime, die eine mögliche fäkale Verunreinigung des Trinkwassers anzeigen. Wenn Krankheitserreger in das Trinkwasser gelangen, können Sie ein hohes infektiöses Potential entfalten und eine große Zahl von Erkrankungen, speziell des Magen-Darm-Traktes, verursachen. Daher sind die vorgenannten Indikatorkeime von hoher gesundheitlicher Relevanz.
Für den vorliegenden Indikator gelten folgende Grenzwerte:
- Escherichia coli: 0 /100 ml
- Enterokokken: 0 /100 ml
Im vorliegenden Indikator sind Werte aus Anlagen mit weniger als 10 m3/Tag und Eigenwasserversorgungsanlagen (private Brunnen) nicht enthalten.