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6.20 Stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen nach Art, verfügbaren Plätzen und Träger

Eckdaten

15. Dezember 2021
Stationäre Pflegeeinrichtungen nach Trägern  Einheit Einrichtungen Plätze
Insgesamt Anzahl 1.102 62.680
private Träger Anzahl 500 27.913
freigemeinnützige Träger Anzahl 564 31.783
öffentliche Träger Anzahl 38 2.984

          
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Pflegestatistik

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren.

Im bisherigen Indikatorensatz gab es keine Indikatoren, die sich auf Struktur und Trägerschaft von stationären/teilstationären Pflegeeinrichtungen bezogen.

Periodizität

Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999

Validität

Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die AOK Plus – als Partner bei den Pflegeverträgen – liefert die Adressen der Pflegeeinrichtungen zum 15.12. Da in der Regel alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nachkommen, kann von einer hohen Datenqualität für die Pflegeeinrichtungen des Geltungsbereiches der Pflegestatistik-Vorordnung ausgegangen werden.

Kommentar

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen 15.12. Der Bevölkerungsbezug wird mit den Stichtagszahlen der Bevölkerung zum 31.12. (Bevölkerungsfortschreibung) des jeweiligen Berichtsjahres vorgenommen.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator gibt einen Überblick über Art, Platz- und Pflegeangebot der im Land vorhandenen stationären Pflegeeinrichtungen sowie den Versorgungsgrad der über 65-Jährigen. Die Versorgung der über 85-jährigen Bevölkerung wird gesondert ausgewiesen, da die Pflegebedürftigkeit in dieser Altersgruppe deutlich zunimmt und das stationäre Pflegeangebot hauptsächlich von diesem Personenkreis in Anspruch genommen wird.

Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die Daten zum stationären pflegerischen Versorgungsangebot dienen als Grundlage für Planungsentscheidungen.

Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI.

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz-und/oder halbtäglich bzw. nachts versorgen; stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege.

Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden.

Kurzzeitpflege ist vollstationäre Pflege für maximal 4 Wochen im Jahr wegen Verhinderung der häuslichen Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub.

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige, deren häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

Zu den öffentlichen Trägern gehören Gebietskörperschaften (Bund, Land Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder Zusammenschlüsse solcher Körperschaften und Sozialversicherungsträger.

Freigemeinnützige Träger sind Träger der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine.

Private Träger sind Träger in rechtlich selbstständiger Form (z. B. als GmbH).

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