6.21 Apotheken nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Wert |
---|---|---|
Öffentliche Apotheken | Anzahl | 899 |
Einwohner/-innen je öffentliche Apotheke | Anzahl | 4.549 |
Krankenhausapotheken | Anzahl | 19 |
Datenquelle: Landesdirektion Sachsen - Soziales und Gesundheit - Apotheken
Letzte Aktualisierung: 14.04.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Apotheken nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 59,10 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2025
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Datenquelle
Es gibt keine Angaben zu Apotheken, sondern nur zu beschäftigten Apothekern in den Indikatorensätzen der WHO, OECD und der EU.
Zusätzlich zu den Merkmalen, die bereits im bisherigen Indikator 6.21 erfasst waren, enthält der Indikator 6.21 in der überarbeiteten Fassung zusätzlich die Anzahl der Krankenhausapotheken.
Periodizität
Jährlich, 31.12
Validität
Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Sächsischen Landesapothekerkammern bzw. für den Bevölkerungsbezug das Statistische Landesamt.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene.
Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einem Apotheker erteilt.
Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt.