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7.2 Schwangerschaftsabbrüche nach Patientenwohnort und Alter

Eckdaten

2022
Alter Einheit Insgesamt Ambulant Stationär
Schwangerschaftsabbrüche insgesamt Anzahl 5.515 5.290 225
Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen unter 18 Jahren Anzahl 157 151 6
Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen von 18 bis unter 45 Jahren Anzahl 5.320 5.102 218
Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen ab 45 Jahren und älter Anzahl 38 37 1

       
Datenquelle: Statistisches Bundesamt: Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

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Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Bundesamt (StBA)

Datenquelle

Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche

Vergleichbar mit dem WHO-Indikator 7010 280500 Abortions per 1000 live births. Es gibt keinen vergleichbaren OECD-Indikator. Im EU-Indikatorensatz sind Indikatoren zu Legal abortions, rates per 1000 live births by age groups vorgesehen. Der Indikator ist nur bedingt vergleichbar mit dem Indikator 7.2 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996. Neu aufgenommen wurde die Angabe der Schwangerschaftsabbrüche nach dem Ort des Eingriffs und die Schwangerschaftsabbruchquote, berechnet auf je 1000 Lebendgeborene.

Periodizität

Vierteljährliche Erfassung und Aufbereitung der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche

Jährliche Publikation der Ergebnisse

Validität

Durch die Aufbereitung der Ergebnisse nach dem Wohnort der Schwangeren ist ein Vergleich zwischen den Bundesländern möglich. Es ist von einer Untererfassung von Schwangerschaftsabbrüchen auszugehen.

Kommentar

Die Statistik der Schwangerschaftsabbrüche basiert auf einer Direktmeldung der Krankenhäuser bzw. Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt haben, an das Statistische Bundesamt. Bis 1995 sind die absoluten Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche mit Vorbehalt zu betrachten, da ein Teil der Ärztinnen und Ärzte ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist, so dass von einer nicht genau quantifizierbaren Untererfassung auszugehen ist.

Mit der Neuregelung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche ab 1. Januar 1996 besteht Auskunftspflicht, so dass eine zunehmende Zuverlässigkeit der erfassten Zahlen anzunehmen ist. Die Aufbereitung nach dem Wohnort der Schwangeren lässt einen direkten Vergleich der Schwangerschaftsabbruchsquote, bezogen auf die Frauen im Alter von 15 bis 54 Jahren zwischen den Bundesländern zu. Berechnungen je 100 000 Frauen weisen auf Häufungen in jüngeren Altersgruppen hin.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen weist auf die Effektivität schwangerschaftsverhütender Maßnahmen hin.

Die Statistik der Schwangerschaftsabbrüche basiert auf den §§ 15 - 18 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz, kurz: SchKG) vom 27. Juli 1992.

Die Begründung des Schwangerschaftsabbruches wird erfasst und betrifft folgende Indikationen: Allgemeinmedizinische und psychiatrische sowie ethische (kriminologische) Indikation. Zusätzlich wurde die Beratungsregelung bei Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch durch die Schwangere eingeführt.

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