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7.26 Krankenhausfälle sowie Belegungs- und Berechnungstage

Eckdaten

2022
Merkmal Einheit Wert
Krankenhausfälle Anzahl 856.377
Krankenhausfälle je 1.000 Einwohner/-innen Anzahl 210,7
Belegungs- und Berechnungstage Anzahl 6.155.841
Belegungs- und Berechnungstage je 1.000 Einwohner/-innen Anzahl 1.514,5

       

Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten; 
Bevölkerungsstatistik: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten (Krankenhäuser)

Mit dem WHO-Indikator 6010 002902 Inpatient care admissions total and per 1 000 population vergleichbar.

Mit OECD-Indikatoren aus dem Kapitel In-patient utilisation vergleichbar. Mit den künftigen EU-Indikatoren zu Beddays per 100 000 population vergleichbar.

Mit dem bisherigen Indikator 7.15, in dem die Leistungen nach Hochschulkliniken und Plankrankenhäusern erfasst wurden, nur bedingt vergleichbar.

Periodizität

Jährlich, 31. Dezember

Validität

Bei der Krankenhausstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Diese Konstruktion und die vom Statistischen Landesamt durchgeführten Eingangskontrollen führen zu einer hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten.

Um Fehler in den gelieferten Daten der Krankenhäuser zu erkennen und zu eliminieren, nehmen die Statistischen Landesämter Plausibilitätsprüfungen vor. Systematische Fehler, die zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen könnten, sind bei den Angaben zu Fallzahlen und Belegungs-/Berechnungstagen (Pflegetagen) unwahrscheinlich.

Kommentar

Bei mehrfach im Jahr vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten wird für jeden Krankenhausaufenthalt jeweils ein vollständiger Datensatz erstellt. Die Zahl der Behandlungsfälle entspricht demnach nicht der Zahl der behandelten Personen. Ein Rückschluss von der Fallzahl auf die Morbidität in der Bevölkerung ist nicht zulässig.

Die Angaben Krankenhausfälle je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, die aus der Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten, berechnet werden, erlauben keine Aussagen über die Häufigkeit stationärer Behandlungen der Bevölkerung des eigenen Landes, denn die Angaben schließen alle stationär behandelten Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser des eigenen Landes ein, unabhängig vom Wohnort. Der Anteil von Patientinnen und Patienten, die außerhalb ihres eigenen Landes stationär behandelt werden, ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Vergleiche der Krankenhausfälle je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zwischen verschiedenen Bundesländern sind daher von eingeschränkter Aussagefähigkeit.

Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.

Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Behandlungsfälle und die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage (bis zum Jahr 2001: Pflegetage) in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern.

In Deutschland werden allgemeine und sonstige Krankenhäuser unterschieden. Als allgemeine Krankenhäuser bezeichnet werden Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen der medizinischen Grundversorgung verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische und/oder geriatrische Patientinnen und Patienten vorgehalten werden.

Sonstige Krankenhäuser sind Krankenhäuser mit ausschl. psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen und/oder geriatrischen Betten sowie reine Tages- oder Nachtkliniken. In den Jahren 2002 bis 2004 wurden auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den sonstigen Krankenhäusern gerechnet. Bis 2001 einschließlich und seit 2005 führt nur die Kombination von psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den sonstigen Krankenhäusern. Ab 2012 werden auch Krankenhäuser, die neben psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten auch einen geriatrischen Schwerpunkt haben, als sonstige Krankenhäuser eingeordnet.

Die unterschiedliche Abgrenzung der allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in den verschiedenen Berichtsjahren muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden. Unberücksichtigt bleiben Polizeikrankenhäuser sowie Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug.

Die Angaben zu den Krankenhausfällen und zu den Berechnungs- und Belegungstagen erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24.00 Uhr vollstationär untergebrachten Patientinnen und Patienten. Der Aufnahmetag, das gilt ab 2002 auch für die Stundenfälle, sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes zählt als Berechnungs- bzw. Belegungstag.

Rechtsgrundlage für die Krankenhausstatistik ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStaV) vom 10. April 1990 in Verbindung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der für das jeweilige Berichtsjahr gültigen Fassung. Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August 2001 sind, soweit sie die Grund- und Kostendaten betreffen, am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.

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