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7.29 Krankenhaushäufigkeit und durchschnittliche Verweildauer nach Hauptfachabteilungen

Eckdaten

2022
Merkmal Einheit Wert
Krankenhausfälle je 100.000 Einwohner/-innen Anzahl 210,7
Verweildauer Tage 7,2

       

Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten; 
Bevölkerungsstatistik: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Krankenhausstatistik, Teil I – Grunddaten (Krankenhäuser)

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Vergleichbar mit dem WHO-Indikator 6100 992901 Average length of stay, all hospitals. Vergleichbar mit dem OECD-Indikator Average lenth of stay by inpatient. Im OECD-Indikator sind keine Angaben zu Krankenhausfällen und zur Verweildauer nach Fachabteilungen enthalten. Im EU-Indikatorensatz sind Indikatoren zu Average lenth of stay – ALOS) vorgesehen, die sich auf Diagnosegruppen beziehen.

Vergleichbar mit Angaben aus dem bisherigen Indikator 7.17.

Periodizität

Jährlich, 31. Dezember

Validität

Bei der Krankenhausstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Diese Konstruktion und die von den Statistischen Landesämtern durchgeführten Eingangskontrollen führen zu einer hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten.

Um Fehler in den gelieferten Daten der Krankenhäuser zu erkennen und zu eliminieren, nehmen die Statistischen Landesämter Plausibilitätsprüfungen vor.

Bei internen Verlegungen werden Patientinnen und Patienten sowohl in der abgebenden als auch in der aufnehmenden Fachabteilung erfasst. Durch einen unterschiedlichen Anteil an internen Verlegungen in den verschiedenen Fachabteilungen oder in verschiedenen Krankenhäusern könnte es zu Verzerrungen kommen.

Kommentar

Aufgrund von Änderungen in der Krankenhausstatistikverordnung (KHStatV) vom 10. Juli 2017 kam es zu zahlreichen Änderungen in der Erhebung, u. a. wurden einige Fachabteilungen neu zusammengefasst. Die Zahlen ab 2018 sind daher nicht mit den vorherigen Zahlen vergleichbar. Ab 2018 enthält der Indikator nur noch Zahlen zu den Hauptfachabteilungen.

Bei mehrfach im Jahr vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten wird für jeden Krankenhausaufenthalt jeweils ein vollständiger Datensatz erstellt. Die Zahl der Behandlungsfälle entspricht demnach nicht der Zahl der behandelten Personen.

Da in die Berechnung der fachabteilungsbezogenen Fallzahlen auch die internen Verlegungen in und aus den Fachabteilungen eingehen, ist die Summe der Fachabteilungsfälle größer als die Zahl der Krankenhausfälle, die einrichtungsbezogen ermittelt werden.

Die Angaben Krankenhausfälle je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner erlauben keine Aussagen über die Häufigkeit stationärer Behandlungen der Bevölkerung des eigenen Landes, denn die Angaben schließen alle stationär behandelten Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser des eigenen Landes ein, unabhängig von ihrem Wohnort.

Der Anteil von Patientinnen und Patienten, die außerhalb ihres eigenen Landes stationär behandelt werden, ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Vergleiche der Krankenhausfälle je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zwischen verschiedenen Bundesländern sind daher von eingeschränkter Aussagefähigkeit.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl stationärer Behandlungsfälle und die durchschnittliche Verweildauer in einzelnen Fachabteilungen von Krankenhäusern.

Im vorliegenden Indikator sind alle Krankenhäuser ohne Trennung nach allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern enthalten. Unberücksichtigt bleiben Polizeikrankenhäuser sowie Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug.

Hauptfachabteilungen sind abgegrenzte, von Chefärztinnen/Chefärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit besonderen Behandlungseinrichtungen. Die Fachabteilungsgliederung orientiert sich an der Gebiets- und Schwerpunktbezeichnung der leitenden Ärztin bzw. des leitenden Arztes.

Für jeden Behandlungsfall ist jeweils die Fachabteilung bezeichnet, in welcher die Patientin bzw. der Patient während des Krankenhausaufenthalts am längsten gelegen hat.

Die Angaben zur Zahl der Krankenhausfälle erfolgen bezogen auf je 1 000 der durchschnittlichen Bevölkerung. Bei dieser Berechnung werden jeweils die Bevölkerungsanteile berücksichtigt, die dem Alter der Patientinnen und Patienten bestimmter Fachabteilungen entsprechen.

Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die eine Patientin oder ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Im Gegensatz zur Krankenhausdiagnosestatistik wird die Verweildauer im Teil I (Grunddaten) nicht über das Zugangs- und Abgangsdatum berechnet, sondern als Quotient aus der Summe der Berechnungs- und Belegungstage (bis 2001 Pflegetage) und der sogenannten Fallzahl. Dadurch kommt es zu leichten Differenzen in den Werten für die Verweildauer. Darüber hinaus wird die Fallzahl unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob es sich um eine einrichtungsbezogene Fallzahl oder um eine fachabteilungsbezogene Fallzahl handelt.

Die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) vom 10. April 1990 in Verbindung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 bildet die Rechtsgrundlage für die Krankenhausstatistik. Die letzten Änderungen der KHStatV durch die zweite Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 10. Juli 2017 sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

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