8.19 Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern am 31. Dezember des Jahres nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Berufen
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
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Pflegedienst insgesamt | Anzahl | 24.421 | 11.112 | 13.309 |
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in | Anzahl | 18.328 | 8.073 | 10.255 |
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in | Anzahl | 2.098 | 1.254 | 844 |
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Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten
Letzte Aktualisierung: 01.12.2023
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren im WHO-, OECD- und im vorgesehenen EU-Indikatorensatz auf regionaler Ebene. Im bisherigen Länder-Indikatorensatz gab es keinen vergleichbaren Indikator.
Periodizität
jährlich, 31.12
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Aufgrund von Änderungen in der Erhebung (gemäß KHStV vom 10.07.2017) sind die Zahlen ab 2018 nicht mit den Vorjahren vergleichbar.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik der Statistischen Landesämter zum 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal. Im Indikator 8.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (Erklärungen hierzu sind im Indikator 8.17 nachlesbar) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt.
Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält voll- und teilzeitbeschäftigte Personen.
Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende, Azubis in der Krankenpflege und sonstige Azubis, Famula, Freiwillige im Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst, ohne und sonstigem Berufsabschluss.