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8.25 Personal in Pflegeeinrichtungen in Sachsen am 15. Dezember nach Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsbereich, Berufsabschluss und Geschlecht

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit Männlich Weiblich
Personal in Pflegeeinrichtungen insgesamt Anzahl 12.770 61.812
Darunter Vollzeitbeschäftigt Anzahl 4.242 12.883
Darunter im Tätigkeitsbereich
Körperbezogene Pflege/Betreuung
Anzahl 9.176 48.371
Darunter mit Berufsabschluss
Altenpfleger/-in, Altenpflegehelfer/-in
Anzahl 3.861 17.334

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Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Pflegestatistik

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Pflegestatistik

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und vorgesehenen EU-Indikatoren. Der vorliegende Indikator wurde neu in den Indikatorensatz aufgenommen.

Periodizität

Zweijährlich, 15.12.; erstmalig 1999

Validität

Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Statistischen Landesamt Sachsender Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. 

Kommentar

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Pflegeeinrichtungen nach SGB XI zum 15.12. des Berichtsjahres.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Auf der Basis zuverlässiger Daten über die personelle Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen sollen Entwicklungstendenzen im Bereich der pflegerischen Versorgung unter Berücksichtigung bedarfsorientierter pflegerischer Angebote und Nachfragen rechtzeitig erkannt werden. Die Daten des Indikators 8.25 sind Ansatz für Planungsentscheidungen und ggf. für Anpassungen im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).

Erfasst wird das Personal aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben oder mit denen ein Versorgungsvertrag - aufgrund der Bestandsschutzregelungen des § 73 SGB XI - als abgeschlossen gilt. 

Die Erläuterungen der Pflegeeinrichtungen und des Pflegepersonals sind dem Indikator 8.24 zu entnehmen.

Vollzeitbeschäftigte sind Personen, deren Arbeitszeit in der Regel der betriebsüblichen Arbeitszeit entspricht.
Teilzeitbeschäftigt sind Personen, in deren Arbeitsvertrag nur eine kürzere als die betriebsübliche Wochenarbeitszeit vorgesehen ist. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn eine Person zu einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 450 Euro arbeitet.

Als zeitweilig Beschäftigte gelten Praktikantinnen und Praktikanten, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr sowie Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst.
Überwiegender Tätigkeitsbereich: hierunter ist nicht unbedingt zu verstehen, dass in diesem Bereich über 50 Prozent der Arbeitszeit abgeleistet wird, sondern dass es im Pflegeheim bzw. Pflegedienst keinen anderen Tätigkeitsbereich gibt, in dem die betreffende Person länger arbeitet.

Es werden folgende Tätigkeitsbereiche unterschieden:

  • Pflegedienstleitung/körperbezogene Pflege (stationär),
  • körperbezogene Pflege und Betreuung (ambulant),
  • Haushaltsführung/Hauswirtschaftsbereich,
  • haustechnischer Bereich,
  • Verwaltung, Geschäftsführung,
  • Betreuung (nach § 36 Abs. 2 SGB XI) / zusätzliche Betreuung (nach § 43b SGB XI),
  • ab 2018: zusätzliches Pflegepersonal (stationär), das nach § 8 Abs. 6 SGB XI eingestellt werden kann und über das Personal hinausgeht, das die Pflegeeinrichtung nach der Pflegesatzvereinbarung (§ 84 Abs. 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI) vorzuhalten hat,
  • sonstiger Bereich.

Es werden Personen mit folgenden Berufsabschlüssen gezählt:

  • staatlich anerkannte Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie staatlich anerkannte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Krankenpflegehelferinnen und -helfer, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger,
  • Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfer, Heilpädagoginnen und -pädagogen; Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Personen mit einem sonstigen Abschluss im Bereich nichtärztlicher Heilberufe (z. B. Masseurinnen und Masseure, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker),
  • Personen mit sozialpädagogischem/sozialarbeiterischem Berufsabschluss, Familienpflegerinnen und -pfleger, Dorfhelferinnen und -helfer, Personen mit einem Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität, Personen mit sonstigem pflegerischen Berufsabschluss, Fachhauswirtschafterinnen und -hauswirtschafter für ältere Menschen, Personen mit sonstigem hauswirtschaftlichem Berufsabschluss oder sonstigem Berufsabschluss,
  • Personen ohne Berufsabschluss (einschließlich Auszubildende, (Um-) Schülerinnen und –schüler).

Im Indikator werden außerdem die geschätzten Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Im Rahmen der Pflegestatistik ist nur eine Schätzung der Vollzeitäquivalente möglich, da in der Statistik nicht die exakten Arbeitszeiten des Personals laut Arbeitsvertrag, sondern meist Zeitspannen erhoben werden. Die Vollzeitäquivalente der Beschäftigten entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit (38,5 Stunden pro Woche) umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Für die Umrechnung auf Vollzeitäquivalente wurden für die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse folgende Stundenzahlen angesetzt: Vollzeitbeschäftigte, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr sowie Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst: 38,5 Stunden (Faktor: 1), Praktikantinnen/Praktikanten, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende:19,25 Stunden (Faktor: 0,5), Teilzeitbeschäftigte mit über 50 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit: 28,875 Stunden (Faktor: 0,75), Teilzeitbeschäftigte mit 50 Prozent oder weniger der betriebsüblichen Arbeitszeit (ohne geringfügig Beschäftigte): 17,325 Stunden (Faktor: 0,45) und geringfügig Beschäftigte: 9,625 Stunden (Faktor: 0,25).
 

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