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8.29 Apothekerinnen und Apotheker sowie sonstiges Apothekenpersonal in Sachsen nach Einrichtungen und Geschlecht

Eckdaten

2022
Merkmal Insgesamt Männlich Weiblich
Beschäftigte insgesamt 8.476  718  7.758 
Apotheker/-innen  2.318  543  1.775 
Praktikanten/-innen, Assistenten/-innen,
Pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen (PTA)
4.592  143  4.449 
Helfer/-innen, Pharmazeutisch-Kaufmännische Assistenten/-innen (PKA),
Sonstige
1.566   32  1.534 

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Datenquelle: Apotheken- und Personalstatistik, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Apothekerkammern
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

Datenquelle

Apotheken- und Personalstatistik, Statistik über Beschäftigte in Apotheken

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren zum Apothekenpersonal nach Einrichtungen. Es liegt Vergleichbarkeit zum Indikator 8.7 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 vor.

Periodizität

jährlich, 31.12.

Validität

Durch das Kammergesetz besteht die Meldepflicht einer jeden Apotherkerin bzw. eines jeden Apothekers bei der Apothekerkammer an ihrem/seinem Arbeits- bzw. Wohnort. Die Angaben umfassen Namen, akademische Gra-de und Titel, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Approbation oder Berufserlaubnis, Wei-terbildung, berufliche Tätigkeit und Ort der Berufsausübung, Wohnsitz. Freiwillige Angaben können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Durch die Meldepflicht der Apothekerinnen und Apotheker und der Apothekenmitarbeiterinnen/-mitarbeiter in den Apothekerkammern kann von einer soliden Datenqualität ausgegangen werden.

Kommentar

In den Apothekerkammern wird das gesamte Apothekenpersonal (Apothekerinnen/Apotheker sowie pharma-zeutische und nicht pharmazeutische Beschäftigte) geführt.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Dem Personal in Apotheken obliegt die ordnungsgemäße pharmazeutische Versorgung der Bevölkerung über öffentliche Apotheken und der Patientinnen und Patienten über Krankenhausapotheken. Indikator 8.29 gibt einen geschlechts-, berufsgruppen- und einrichtungsorientierten Überblick des Apothekenpersonals eines Landes. Außer Apothekerinnen und Apothekern in ambulanten, stationären oder sonstigen Tätigkeitsbereichen zählen pharmazeutische und nichtpharmazeutische Beschäftigte (Apothekerassisteninnen/-assistenten, Pharmazeu-tisch-technische Assistentinnen/Assistenten, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte einschließlich Apothe-ken-Facharbeiterinnen/-arbeiter, Pharmazie-Ingenieurinnen/-Ingenieure, Apotheken-Assistentinnen/-Assistenten, Pharmazeutische Assistentinnen/Assistenten, Pharmaziepraktikantinnen/-praktikanten, Praktikantin-nen/Praktikanten zur/zum Pharmazeutisch-technischen Assistentin/Assistenten, Auszubildende zur/zum Phar-mazeutisch-kaufmännischen Angestellten) zu dieser Personalgruppe.

Apotherkerinnen und Apotheker sind im Besitz einer Approbation bzw. Bestallung oder im Besitz einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung ihres Berufes. 

Die öffentlichen Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
Krankenhausapotheken sind an Krankenhäuser angebunden und für die pharmazeutische Selbstversorgung oder auch zur Versorgung anderer Krankenhäuser mit Arzneimitteln zugelassen.

Sonstige Bereiche umfasst: Industrie, Verwaltung, Krankenkassen, Bundeswehr.
 

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