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8.3 Beschäftigte insgesamt und weiblich Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Art der Einrichtung

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit Wert
Beschäftigte insgesamt 1.000 287,1
Anteil weiblicher Beschäftigter Prozent 77,4
Beschäftigte in ambulanten Einrichtungen Prozent 42,4
Beschäftigte in stationären/teilstationären Einrichtungen Prozent 36,7
Beschäftigte im Rettungsdienst Prozent 1,6

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Datenquelle: Gesundheitspersonalrechnung der Länder (www.ggrdl.de); Berechnungsstand: Januar 2023

Letzte Aktualisierung: 19.05.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistische Landesäamter
Statistisches Bundesamt

Datenquelle

Gesundheitspersonalrechnung der Länder 
Gesundheitspersonalrechnung des Bundes

Inhaltlich orientiert sich die Gesundheitspersonalrechnung an dem von der  OECD, der WHO und Eurostat vorgelegten „System of Health Accounts“. Es stellt zum einen für die nationalen Gesundheitsausgabenrechnungen einen einheitlichen Rahmen für Begriffsabgrenzungen, Gliederungsmerkmale und Zuordnungskriterien bereit und sichert damit zum anderen die internationale Vergleichbarkeit. Das „System of Health Accounts“ gibt zum anderen auch den Rahmen für die Gesundheitspersonalrechnungen, über welche die Gesundheitspersonalrechnung auf Bundesebene in ihren Berechnungs- und Darstellungsmöglichkeiten jedoch weit hinausgeht.

Periodizität

jährlich

Validität

Die Gesundheitspersonalrechnung basiert zum größten Teil auf den Daten sehr valider Quellen. Die wichtigsten Datengrundlagen für die Gesundheitspersonalrechnung bilden die Krankenhausstatistik sowie die Pflegestatistik des Bundes und der Länder, die Ärztestatistik der Bundes- und Landes-(zahn-)ärztekammern, die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit über die sozialversicherungspflichtig und ausschließlich bzw. im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten, die Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes sowie die Mitgliederstatistik der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Das methodische Vorgehen zur Ermittlung des Gesundheitspersonals nach Einrichtungsarten erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Datenquellen. Sind länderspezifische Informationen vorhanden, werden diese, direkt in die Gesundheitspersonalrechnung der Länder übernommen. Sind dagegen nur länderspezifische Sekundärinformationen vorhanden, werden diese zur Ermittlung des Gesundheitspersonals in der gesuchten Einrichtungsart herangezogen. Für den Großteil der Einrichtungsarten sind konkrete länderspezifische Informationen sowie Sekundärinformationen vorhanden. Fehlen länderspezifische Primär- oder Sekundärinformationen gänzlich, wird das Gesundheitspersonal der Länder durch eine Disaggregation der Bundeswerte anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung ermittelt.

Durch die weitgehende Verwendung länderspezifischer Daten können länderspezifische Besonderheiten sehr gut abgebildet werden.

Kommentar

Die Gesundheitspersonalrechnung ist neben der Gesundheitsausgabenrechnung sowie dem Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz zur Gesundheitswirtschaft ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen auf Länderebene.

Die Methodik der Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene lehnt sich dabei eng an die des Bundes (GPR-Deutschland) an und ist mit dem Statistischen Bundesamt abgestimmt. Die Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes sowie die auf Länderebene sind Rechenwerke, in denen die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen zusammengeführt werden. In der Gesundheitspersonalrechnung der Länder werden für die verschiedenen Arten von Einrichtungen des Gesundheitswesens neben den Beschäftigungsverhältnissen insgesamt auch die Anzahl der weiblichen Beschäftigten und die Vollzeitäquivalente im Gesundheitswesen ausgewiesen.

Seit 2010 wird im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder an der Etablierung eines länderübergreifenden Ansatzes gearbeitet. Im Statistischen Landesamt Sachsen wurde parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2013 erstmalig Berechnungen zur Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2011 für die Mitglieder derArbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder erfolgten. Seit dem Jahr 2017 werden Ergebnisse zur Gesundheitspersonalrechnung für alle Bundesländer veröffentlicht. An der Verfeinerung der Methodik und an Verfahren zur Verbesserung der länderspezifischen Datengrundlage wird weiterhin gearbeitet.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
 

Die Abgrenzung des Gesundheitswesens erfolgt im Rahmen der Gesundheitspersonalrechnung über die Gliederung der Einrichtungen. Es werden sieben Einrichtungen unterschieden: Gesundheitsschutz, ambulante Einrichtungen, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Rettungsdienste, Verwaltung, sonstige Einrichtungen und Vorleistungseinrichtungen.  Insgesamt bilden die ersten sechs Einrichtungen das Gesundheitswesen i.e.S., in dem Güter und Dienstleistungen für die Endnachfrage produziert werden. Die Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens als siebte Einrichtung - dazu zählen die pharmazeutische, medizintechnische und augenoptische Industrie, aber auch der medizinische Großhandel und die Handelsvermittlung sowie medizinische und zahnmedizinische Laboratorien - müssen getrennt von den anderen Einrichtungen betrachtet werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen i.e.S. und in den Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens bilden das Gesundheitspersonal.  

Die Gesundheitspersonalrechnung ermittelt die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen. Tätigkeiten aus dem Gesundheits-, Sozial- und Umweltbereich fließen dann ein, wenn sie primär der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit dienen. Unberücksichtigt bleiben jene Beschäftigte, die die Gesundheit nur im weiteren Sinne fördern  (z. B. Beschäftigte in Altenwohnheimen, wo die Bewältigung und Linderung von Gesundheitsproblemen nicht vornehmliches Ziel der Beschäftigung ist). 

Zum Gesundheitspersonal zählen im Einzelnen Selbstständige und ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin oder Arbeiter, Angestellte oder Angestellter, Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter, Berufssoldatin oder Berufssoldat, Soldatin oder Soldat auf Zeit, Wehr- bzw. Zivildienstleistende oder –dienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst bzw. Praktikantin oder Praktikant in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter und ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte. Um Beschäftigungsverhältnisse auszuweisen, werden in der Gesundheitspersonalrechnung zusätzlich ausschließlich im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte berücksichtigt. Dem Gesundheitspersonal werden auch zugeordnet: Erkrankte, Urlauberinnen und Urlauber und alle sonstigen vorübergehend Abwesende, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist. 

Nicht zum Gesundheitspersonal gezählt werden ehrenamtlich Tätige, Auszubildende sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind. Dies können z. B. Handwerkerinnen und Handwerker sein, die Reparaturen in einem Krankenhaus durchführen, deren Arbeitgeber aber ein Handwerksunternehmen ist.

Die in der Gesundheitspersonalrechnung ausgewiesene Zahl der Beschäftigten basiert auf dem Stichtagsprinzip zum Jahresende. Sie umfasst alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, unabhängig davon, welchen Beruf sie ausüben. Unter Gesundheitspersonal (Beschäftigte) werden Beschäftigungsverhältnisse gefasst, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden.

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