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9.1 Auszubildende an Berufsfachschulen und Fachschulen in Sachsen

Eckdaten

Schuljahr 2022/2023
Ausbildungsberuf Insgesamt Männlich Weiblich
Pflegefachfrau/ Pflegefachmann 8.427 2.073 6.354
Staatlich anerkannte Erzieherin/ anerkannter Erzieher 8.157 1.821 6.336
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ geprüfter Sozialassistent 4.019 1.066 2.953
Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter 756 41 715

       
Datenquelle: Statistik der berufsbildenden Schulen, Stichtag: 15. Oktober 2022

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der Berufsbildenden Schulen

Die WHO führt keinen vergleichbaren Indikator. Es besteht nur eine sehr begrenzte Vergleichsmöglichkeit mit den OECD-Indikatoren Education in health and welfare, health graduates (International Standard Classification of Education (ISCED 2, 3)) oder mit dem EU-Indikator Health systems, Education: Number of nurses and midwives graduated.

Der Indikator ist bedingt vergleichbar mit dem Indikator 9.1 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996, jedoch werden die Auszubildenden nicht mehr nach Ausbildungsjahrgang (1. bis 3. Ausbildungsjahrgang) ausgewiesen. Neu aufgenommen wurde die Differenzierung nach Geschlecht und die Ausbildungsdauer in Monaten.

Periodizität

Jährlich, Stichtag: 15. Oktober

Validität

Es wird von einer vollständigen Erfassung der Auszubildenden an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen ausgegangen.

Kommentar

Die Zahl der Auszubildenden ist nicht identisch mit der Zahl der Ausbildungsplätze.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden zusätzlich die Geschlechtsausprägungen »divers« und »ohne Angabe« 
nach § 22 Absatz 3 PStG erhoben. Diese werden bei Auswertungen allerdings dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Der Indikator 9.1 gibt einen Überblick über den zu erwartenden Nachwuchs in den Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen, die an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen ausgebildet werden. In Sachsen findet die Ausbildung in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen (unterhalb der akademischen Ebene) nicht an gesonderten Schulen des Gesundheitswesens statt, sondern ist in das regelhafte Schulsystem schulrechtlich eingebunden.

Die Ausbildungsberufe z. B. die medizinischen Fachangestellten (bis 2006 Arzthelfer/-innen), die zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Zahntechniker/-innen erhalten ihre Ausbildung an Berufsschulen. 
An Berufsfachschulen finden die Ausbildungen z. B. Pflegefachkräfte, Altenpfleger/-innen, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Hebammen/Entbindungspflegern statt. Staatlich anerkannte Erzieher/-innen und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/-innen werden an Fachschulen ausgebildet

Um die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen, wurde am 17. Juli 2017 das Pflegeberufegesetz verabschiedet, das am 01. Januar 2020 in Kraft trat und damit gleichzeitig das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz ablöste. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die generalisierte Pflegeausbildung für die (Kinder-)Kranken- und Altenpflege, wobei eine gesonderte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr weiterhin möglich ist, die Ausbildungsvergütung sowie die europaweite Anerkennung der neuen Berufsabschlüsse Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.

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