Hauptinhalt

9.2 Für Gesundheitsfachberufe erteilte Berufserlaubnisse in Sachsen an Personen, die die entsprechende Berufsausbildung nicht in Deutschland absolviert haben

Eckdaten

2021
Merkmal Insgesamt Mit Ausbildung in der Europäischen Union Mit Ausbildung außerhalb der Europäischen Union
Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachfrau/ -mann; Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in 182 43 139
Medizienisch-technische Assistenten1) 14 4 10

Letzte Aktualisierung: 02.11.2021

         
1) MT Laboratoriums-, Röntgenassistenten und MTA für Funktionsdiagnostik, PTA
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Statistik der berufsbildenden Schulen, Stichtag: 15. Oktober 2021

 

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Datenquelle

Statistik über Berufserlaubnisse für nichtakademische Berufe

Es gibt keine vergleichbaren WHO- und OECD-Indikatoren. Der Indikator wurde neu aufgenommen.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Im Rahmen der EU-Gesundheitsberichterstattung führen die Gesundheitsbehörden eine Statistik über erteilte Berufserlaubnisse an innerhalb der EU Ausgebildete. Bei Nachkommen der Meldepflicht ist auf eine gute Datenqualität zu schließen. Die Datenqualität der übrigen Berufserlaubnisse hängt von der Genauigkeit der Erfassung in den Gesundheitsbehörden ab und kann in den Ländern sehr unterschiedlich sein.

Kommentar

Die verwendeten Zahlen beinhalten die innerhalb eines Jahres von den Gesundheitsbehörden erteilten Berufserlaubnisse.

Es handelt sich um einen Prozessindikator.

Der Indikator 9.2 weist die Anzahl der Personen mit übrigen Gesundheitsdienst-, sozialen oder gesundheitssichernden Berufen aus, die dem Arbeitsmarkt über die im Indikator 9.1 genannten (in Deutschland Ausgebildete) hinaus im Jahr neu zur Verfügung stehen.

Die Personen, die ihre Ausbildung außerhalb von Deutschland absolviert haben, dürfen nach Feststellung der Gleichwertigkeit und Erhalt der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ihren Beruf in Deutschland ausüben. Da die einer Berufserlaubnis zu Grunde liegenden Bedingungen für innerhalb der EU bzw. in nicht der EU angehörenden Ländern Ausgebildete sehr unterschiedlich sind, wird dies mit gesonderter Ausweisung der entsprechenden Erlaubnisse neben der Gesamtzahl berücksichtigt.

Der Katalog der Berufe ist wie im Indikator 9.1 analog zur Klassifikation der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes aufgebaut. Erlaubnisse für Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger werden unter Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ Hebammen, für nicht gesondert aufgeführte Berufe unter Andere Berufe im Gesundheitswesen subsummiert.
 

zurück zum Seitenanfang