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10.14 Gesundheitsausgaben der Arbeitgeber in Sachsen nach Leistungsarten

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit Anzahl
Gesundheitsausgaben insgesamt Mio. EUR 564
Gesundheitsausgaben insgesamt je Einwohner/-in EUR 139

       
Datenquelle: Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes (www.gbe-bund.de) und Gesundheitsausgabenrechnung der Länder (www.statistikportal.de/de/ggrdl); Berechnungsstand: April 2023

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistische Landesämter
Statistisches Bundesamt

Datenquelle

Gesundheitsausgabenrechnung der Länder
Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes
Arbeitskreis VGR der Länder
Personalstandstatistik

Die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder orientiert sich im Wesentlichen an der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und wurde von der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder unter Federführung des Statistischen Landesamtes Sachsen in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt entwickelt. Die Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und der Länder orientiert sich an dem System of Health Accounts, welches von der OECD, der  WHO und Eurostat zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit empfohlen wird und einen einheitlichen Rahmen für die Begriffsabgrenzungen, Gliederungsmerkmale und Zuordnungskriterien in nationalen Gesundheitsausgabenrechnungen bereitstellt. Grundlage des Systems of Health Accounts ist die Gliederung der Gesundheitsausgaben in einer dreidimensionalen Klassifikation nach Leistungsarten (functions), Einrichtungen (providers) und Ausgabenträgern (sources of funding). Im System of Health Accounts ist die deutsche Klassifikation der Einrichtungen mit der Klassifikation ICHA-HP (Health Provider)  kompatibel. Die Arbeitgeber sind der Klassifikation der Ausgabenträger ICHA-HF (Health Financing) zugeordnet.

Periodizität

Jährlich

Validität

Als Grundlage für die Ermittlung der Ausgaben nach Ländern dienen die Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes, die beim Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder abrufbare Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Wohnort (Inländerkonzept) sowie die Anzahl der Beamten nach Wohnort aus der Personalstandstatistik. 

Für die Ausgabenposition Betrieblicher Gesundheitsdienst wird auf Basis der beim Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder abgerufenen Daten der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesländer an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland ermittelt und auf die Ausgabeposition der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes übertragen Eine analoge Berechnung erfolgt mit den zur Verfügung stehenden Länderdaten zu den Beamten eines Bundeslandes für die Ausgabenpositionen Beihilfen und Fürsorgeleistungen.

Die, ausgehend von den Ergebnissen der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und anhand des Anteils der Beamtinnen und Beamten bzw. der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesländer, ermittelten Länderergebnisse beruhen zurzeit auf der Annahme, dass die Leistungen der Arbeitgeber pro Beamtin und Beamten bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im Bundesdurchschnitt vergleichbar sind. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass durch die Berechnungsmethode länderspezifische Besonderheiten vor dem Hintergrund regional unterschiedlicher Beamten- bzw. Arbeitnehmerzahlen für die einzelnen Bundesländer gut abgebildet werden. 

Kommentar

Der Anteil der Beihilfen an den berücksichtigungsfähigen Gesamtausgaben der Arbeitgeber beträgt knapp über 90 Prozent. Eine Verbesserung der Ergebnisqualität bei diesem Ausgabenträger könnte vor allem durch eine länderspezifische Untersetzung der Leistungen der öffentlichen Arbeitgeber im Bereich der Beihilfen und Fürsorgeleistungen mit statistischen Informationen der Finanzstatistiken der öffentlichen Haushalte erreicht werden. Die hierfür zur Verfügung stehenden und verwertbaren Datengrundlagen konnten bisher jedoch noch nicht recherchiert werden.
 
Der Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator weist die Gesundheitsausgaben der Arbeitgeber nach Leistungsarten aus.
Die Gesundheitsausgabenrechnung ermittelt den gesamten volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch, der im Laufe eines Jahres für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendet wurde. Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Dem Ausgabenträger Arbeitgeber werden in der Gesundheitsausgabenrechnung der Länder sämtliche gesundheitsrelevanten Ausgaben zugerechnet, die von den unterschiedlichen Arbeitgebern getragen werden. Hierzu zählen die von den Unternehmen finanzierten Leistungen des betrieblichen Gesundheitsdienstes, Beihilfen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Arbeitgeber.

Ausgaben für Einkommensleistungen, Ausbildung, Forschung und den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen werden nicht im Kernbereich der Gesundheitsausgabenrechnung dargestellt. Sie werden lediglich nachrichtlich ausgewiesen.
 

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