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10.17 Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung in Sachsen

Eckdaten

2019
Merkmal Einheit Anzahl
Gesetzliche Krankenversicherung, pflichtversichert 1.000 Personen 2.813,8
Gesetzliche Krankenversicherung, als Familienangehöriger versichert 1.000 Personen 697,0
Private Krankenversicherung 1.000 Personen 234,9

       
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Mikrozensus, Zusatzerhebung

Letzte Aktualisierung: 29.11.2022

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Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Mikrozensus, Zusatzerhebung

Es besteht keine Vergleichbarkeit mit WHO-Indikatoren. Teilweise vergleichbar mit den OECD-Indikatoren Social security schemes und Private insurance (both private social insurance and all other private insurance funds). Bedingt vergleichbar mit dem EU-Indikator Insurance coverage. Der Indikator ist vergleichbar mit dem Indikator 10.7 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996.

Periodizität

alle 4 Jahre

Validität

In der Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die Kombination von mündlicher Befragung durch Interviewerinnen und Interviewer (als Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher Befragung (auf Wunsch des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die Interviewerinnen und Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch mehrmalige Versuche, die Interviewpartnerinnen/-partner anzutreffen und durch Überprüfung und Nachfragen bei Antwortausfällen bzw. unplausiblen Antworten. Damit ist von einer ausreichenden Validität der Daten auszugehen.

Kommentar

Der Mikrozensus ist eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung einer 1 Prozent-Stichprobe aller Haushalte zur Ermittlung bevölkerungs- und erwerbsstatistischer Daten. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke. Die organisatorische und technische Vorbereitung des Mikrozensus erfolgt im Statistischen Bundesamt. Für die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung sind die Statistischen Landesämter zuständig. Der Mikrozensus ist überwiegend eine persönliche Befragung durch Interviewer. Bundesweit nehmen rund 370 000 Haushalte mit 820 000 Personen am Mikrozensus teil. Neben Bundesergebnissen werden auch Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich werden Auswertungen nach größeren regionalen Einheiten z. B. 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgenommen. Im Rahmen der im Abstand von vier Jahren durchgeführten Zusatzprogramme werden u. a. Feststellungen über den Versicherungsschutz der Bevölkerung (inklusive Absicherung in der privaten Krankenversicherung) getroffen, auf denen der Indikator beruht. Personen mit fehlenden Angaben zur Art der Krankenversicherung werden nicht ausgewiesen.
Der Indikator gehört zu den Prozessindikatoren.

Gemäß Sozialgesetzbuch I haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. Wer Mitglied der Sozialversicherung ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie auf wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft und Minderung der Erwerbsfähigkeit. Der Krankenversicherungsschutz erfolgt durch Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Krankenkassen lassen sich unterteilen in Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die See-Krankenkasse, die Ersatzkassen und andere Kassen. Heute zählen etwa 90 Prozent der Bevölkerung zu den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dabei unterscheidet man zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und Familienversicherten.

Personen mit sonstigem Versicherungsschutz sind ausschließlich anspruchsberechtigt als Sozialhilfeempfänge-rinnen und -empfänger, Kriegsschadenrentnerinnen und -rentner oder Empfängerinnen und -empfänger von Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich, Beamte, Richter sowie als Angehörige der Freien Heilfürsorge oder der Polizei und Bundeswehr. Die Versicherten der privaten Krankenversicherung gliedern sich in voll- und zusatzversicherte Personen. Im Indikator sind nur die Vollversicherten enthalten. Personen ohne Versicherungsschutz sind weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung oder durch besondere Sicherungsformen krankenversichert.

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