10.21 Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
---|---|---|---|---|
Gesetzliche Krankenversicherung | Mrd. EUR | 289,18 | 288,79 | 0,39 |
Soziale Pflegeversicherung | Mrd. EUR | 57,78 | 60,03 | -2,25 |
Gesetzliche Rentenversicherung | Mrd. EUR | 362,98 | 359,55 | 3,44 |
Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: KJ 1-Statistik: Rechnungsergebnisse (Ausgaben u. Einnahmen), Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, Ist-Ergebnisse ohne Rechnungsabgrenzung
Deutsche Rentenversicherung Bund: Rechnungsergebnisse
Letzte Aktualisierung: 16.02.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Statistisches Bundesamt
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
KJ 1-Statistik: Rechnungsergebnisse (Ausgaben und Einnahmen)
Ausgaben und Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung und sozialen Pflegeversicherung
Es gibt keine vergleichbaren WHO-Indikatoren. Es gibt vergleichbare Angaben zu National and public expenditures on health in den OECD- und EU-Indikatorensätzen. Angaben zu den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung waren bisher in den Indikatoren 10.11 und 10.12 enthalten.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Ausgaben sind durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigt und gelten als valide.
Kommentar
Im Indikator 10.21 werden von den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung nur die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung aufgeführt.
Der Indikator gehört zu den Prozessindikatoren.
Die Sozialversicherung gliedert sich in soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung und umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder aufgrund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind. Die Mittel der Sozialversicherung werden nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige durch die Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und Dritter, durch staatliche Zuschüsse und durch sonstige Einnahmen aufgebracht (SGB IV). Dabei sind die Beiträge die wichtigsten Einnahmen der Sozialversicherungsträger. Insgesamt werden ca. 20 Prozent vom Einkommen für die Sozialversicherung abgezogen. Die gleiche Summe legt der Arbeitgeber noch einmal zur Sozialversicherung dazu (Stand 2001).