10.3 Gesundheitsausgaben in Deutschland nach Leistungsarten
Eckdaten
Merkmal | Mio. EUR |
---|---|
Gesundheitsausgaben insgesamt | 474.134 |
Gesundheitsausgaben für Prävention/Gesundheitsschutz | 30.724 |
Gesundheitsausgaben für ärztliche Leistungen | 112.437 |
Gesundheitsausgaben für pflegerische/therapeutische Leistungen | 139.661 |
Gesundheitsausgaben für Verwaltungsleistungen | 19.558 |
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn:
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder
Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder
Datenquelle
Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes
Gesundheitsausgabenrechnung der Länder
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Die Ausgaben für Arzneimittel nach OECD-SHA-Gliederung sind nicht genau identisch, da in Deutschland auch Ausgaben für Arzneimittel im Krankenhaus erfasst werden. Nicht vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 6770 992708 Pharmaceutical expenditure, as % of total health expenditure und 6780 992707 Pharmaceutical expenditure, PPP$ per capita.
In der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes der Länder von 1996 gab es keinen vergleichbaren Indikator.
Periodizität
Jährlich
Validität
Aussagen zur Validität und Qualität der Daten siehe Indikator 10.1.
Kommentar
Die Gesundheitsausgabenrechnung ist neben der Gesundheitspersonalrechnung sowie dem Wertschöpfungsansatz zur Gesundheitswirtschaft ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen auf Länderebene.
Seit 2010 wird im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder an der Etablierung eines länderübergreifenden Ansatzes gearbeitet. Im Statistischen Landesamt Sachsen wurde parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2014 erstmalig Berechnungen zur Gesundheitsausgabenrechnung auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2012 erfolgten.
Um die Ausgaben für Gesundheit international besser vergleichen zu können, wurde die Definition der Gesundheitsausgaben in Deutschland im Rahmen der vorgenommenen Revision der Gesundheitsausgabenrechnung auf die von der OECD entwickelte Begriffsdefinition, die für alle EU-Länder verbindlich ist, abgestimmt. In diesem Zusammenhang wurden die Investitionen gesondert als Bestandteil der Gesamtausgaben ausgewiesen.
In der Gesundheitsausgabenrechnung sind 60 Leistungsartenschlüssel enthalten, aus denen 23 Leistungsarten gebildet werden. Dadurch ist es möglich, die Ausgaben nach diesen Leistungsarten aufzulisten.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Der Indikator weist aus, wie hoch die Gesundheitsausgaben für verschiedene Leistungsarten sind. Laufende Gesundheitsausgaben umfassen, nach Abzug der Investitionen, die Ausgaben für die folgenden Leistungsarten: Prävention/Gesundheitsschutz, ärztliche Leistungen, pflegerische/therapeutische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Waren, Transporte, Verwaltungsleistungen.
Die Leistungen des so genannten erweiterten Leistungsbereiches des Gesundheitswesens werden aus methodischen Gründen lediglich am Rande der eigentlichen Gesundheitsausgabenrechnung nachrichtlich ausgewiesen. Dazu zählen Einkommensleistungen, Leistungen zum Ausgleich krankheitsbedingter Folgen sowie Leistungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen. Die Kennziffer laufende Ausgaben je Einwohnerin/Einwohner, z. B. für die Früherkennung von Krankheiten hilft, Transparenz herzustellen, wie viel Euro pro Bürgerin/Bürger für bestimmte Leistungen im Jahr ausgegeben werden. Die Klassifikation der Leistungsarten wurde für die neue Gesundheitsausgabenrechnung weiterentwickelt und unterscheidet sich wesentlich von der alten Gesundheitsausgabenrechnung. Die neue Definition erfolgt ausschließlich nach funktionalen Gesichtspunkten und nicht mehr sowohl nach funktionalen als auch nach professionellen und/oder institutionellen Gesichtspunkten. Die Neudefinition soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sich durch die Spezialisierung der Einrichtungen die Leistungserbringung verschieben kann. Ferner soll die neue Begriffsbestimmung die internationale Vergleichbarkeit erleichtern.