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10.4 Gesundheitsausgaben in Deutschland nach Einrichtungen

Eckdaten

2020
Merkmal Mio. EUR
Gesundheitsausgaben je Einwohner/-in insgesamt  5.298
Gesundheitsausgaben je Einwohner/-in in ambulanten Einrichtungen 2.569
Gesundheitsausgaben je Einwohner/-in in stationären/teilstationären Einrichtungen 1.981
Gesundheitsausgaben je Einwohner/-in in Rettungsdiensten 79
Gesundheitsausgaben je Einwohner/-in in der Verwaltung 258

       
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn: Gesundheitsausgabenrechnung

Letzte Aktualisierung: 21.11.2022

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Bundesamt
Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder

Datenquelle

Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes
Gesundheitsausgabenrechnung der Länder
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Vergleichbar mit dem Indikator im HFA21 Indikatorensatz der WHO 6720 992701 Total health expenditure PPP$ per capita. Vergleichbar mit der Berechnungsmethodik der OECD. Mitgliedsländer der OECD liefern ihre Daten an die OECD, diese übergibt die Daten der WHO. Die EU verwendet für ihre Indikatoren zu Health expenditures and financing die OECD-Methodik.

In der zweiten Fassung des Indikatorensatzes der Länder von 1996 gab es keinen vergleichbaren Indikator, der die Gesundheitsausgaben aller Einrichtungen für alle Ausgabenträger je Einwohnerin/Einwohner beinhaltet hat.

 

Periodizität

Jährlich

Validität

Die Gesundheitsausgabenrechnung basiert zum größten Teil auf den Daten der Sozialversicherungen. Die wichtigsten Quellen sind die Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung. Somit ist von einer sehr hohen Datenqualität auszugehen.

Kommentar

Die Gesundheitsausgabenrechnung ist neben der Gesundheitspersonalrechnung sowie dem Wertschöpfungsansatz zur Gesundheitswirtschaft ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen auf Länderebene.

Seit 2010 wird im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder an der Etablierung eines länderübergreifenden Ansatzes gearbeitet. Im Statistischen Landesamt Sachsen wurde parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2014 erstmalig Berechnungen zur Gesundheitsausgabenrechnung auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2012 erfolgten.

Um die Ausgaben für Gesundheit international besser vergleichen zu können, wurde die Definition der Gesundheitsausgaben in Deutschland im Rahmen der vorgenommenen Revision der Gesundheitsausgabenrechnung auf die von der OECD entwickelte Begriffsdefinition, die für alle EU-Länder verbindlich ist, abgestimmt. In diesem Zusammenhang wurden die Investitionen gesondert als Bestandteil der Gesamtausgaben ausgewiesen.

Der Indikator gehört zu den Prozessindikatoren.

Mit diesem Indikator wird ermittelt, welcher Anteil der Gesundheitsausgaben auf die einzelnen Einrichtungen fällt. Der Indikator gibt an, wie viel Kaufkraft dem Gesundheitswesen pro Einwohnerin und Einwohner zur Verfügung gestellt wird.

Die Berechnung dieser Kennziffer wurde nach Einführung der neuen Gesundheitsausgabenrechnung möglich, in der alle gesundheitsbezogenen Ausgaben, die im Berichtsjahr von den verschiedenen Ausgabenträgern getätigt wurden, zusammengeführt werden. Sie stellt eine Weiterentwicklung der alten Gesundheitsausgabenrechnung mit Abstimmung zum System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dar.

Die laufenden Gesundheitsausgaben je Einwohnerin/Einwohner werden nach den Einrichtungen des Gesundheitswesens gegliedert. Dazu gehören: Einrichtungen des Gesundheitsschutzes (öffentlicher Gesundheitsdienst, sonstige Einrichtungen des Gesundheitsschutzes), ambulante Einrichtungen (Arzt-, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger medizinischer Berufe, Apotheken, Gesundheitshandwerk/-einzelhandel, ambulante Pflege, sonstige ambulante Einrichtungen), stationäre/teilstationäre Einrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen, stationäre/teilstationäre Pflege, berufliche/soziale Rehabilitation), Rettungsdienste, Verwaltung, sonstige Einrichtungen und private Haushalte, Ausland (Importe). Darüber hinaus wird ausgewiesen, wieviel Euro je Einwohnerin/Einwohner für Investitionen im Gesundheitswesen aufgewendet werden.

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