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10.5 Gesundheitsausgaben in Deutschland nach Leistungsarten und Einrichtungen

Eckdaten

2021
Merkmal Mio. EUR
Gesundheitsausgaben insgesamt 474.134
Gesundheitsausgaben in ambulanten Einrichtungen 229.777
Gesundheitsausgaben in stationären/teilstationären Einrichtungen 168.145
Gesundheitsausgaben in Rettungsdiensten 7.011
Gesundheitsausgaben in der Verwaltung 21.923

       
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn: 

Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Bundesamt
Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder

Datenquelle

Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes
Gesundheitsausgabenrechnung der Länder
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Es gibt keinen vergleichbaren Indikator der WHO. Vergleichbar mit der Berechnungsmethodik der OECD. Mitgliedsländer der OECD liefern ihre Daten an die OECD, diese übergibt die Daten der WHO. Vergleichbar mit Indikatoren der EU zu Expenditure on in-patient and out-patient care.

In der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes der Länder von 1996 gab es keinen vergleichbaren Indikator.

Periodizität

Jährlich

Validität

Die Gesundheitsausgabenrechnung basiert zum größten Teil auf den Daten der Sozialversicherungen. Die wichtigsten Quellen sind die Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung. Somit ist von einer sehr hohen Datenqualität auszugehen.

Besondere Qualität erlangt die Gesundheitsausgabenrechnung durch die detaillierte Darstellung der Ausgaben nach Leistungsarten und Einrichtungen. Dazu werden die einzelnen Ausgabenpositionen aus den Rechnungsergebnissen anteilig auf die damit entgoltenen Leistungen verteilt. Es wird also nicht nur nach dem Schwerpunktprinzip die gesamte Position der Leistung zugeordnet, die den größten Umfang hatte. Voraussetzung für eine so präzise und differenzierte Zuordnung der Gesundheitsausgaben ist eine Vielzahl zusätzlicher Informationen aus unterschiedlichen Quellen (u. a. aus den Frequenzstatistiken der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.).

Umgesetzt wird die Aufgliederung der Gesundheitsaufgaben auf Leistungsarten und Einrichtungen mit Hilfe von Schlüsseln. Diese Schlüssel beschreiben, wie sich eine Ausgabenposition anteilig auf die verschiedenen Leistungsarten und Einrichtungen verteilt. Die Schlüssel werden auf Grundlage von Berechnungen und Schätzungen gewonnen. Die Ermittlung der Schlüssel unterliegt einer jährlichen Aktualitäts- und Qualitätsprüfung.

Kommentar

Die Gesundheitsausgabenrechnung ist neben der Gesundheitspersonalrechnung sowie dem Wertschöpfungsansatz zur Gesundheitswirtschaft ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen auf Länderebene.

Seit 2010 wird im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder an der Etablierung eines länderübergreifenden Ansatzes gearbeitet. Im Statistischen Landesamt Sachsen wurde parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2014 erstmalig Berechnungen zur Gesundheitsausgabenrechnung auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2012 erfolgten.

Um die Ausgaben für Gesundheit international besser vergleichen zu können, wurde die Definition der Gesundheitsausgaben in Deutschland im Rahmen der vorgenommenen Revision der Gesundheitsausgabenrechnung auf die von der OECD entwickelte Begriffsdefinition, die für alle EU-Länder verbindlich ist, abgestimmt. In diesem Zusammenhang wurden die Investitionen gesondert als Bestandteil der Gesamtausgaben ausgewiesen.

Der Indikator gehört zu den Prozessindikatoren.

Im vorliegenden Indikator wird dargestellt, wie hoch die laufenden Gesundheitsausgaben der Einrichtungen des Gesundheitswesens für die einzelnen Leistungsarten sind.

Gliederung Leistungsarten siehe Indikator 10.3.

Gliederung Einrichtungen siehe Indikator 10.4.

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