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3.100 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheiten des Atmungssystems nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2021
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von … Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Krankheiten des Atmungssystems Anzahl 202 140 62
Krankheiten des Atmungssystems je 100.000 aktiv Versicherte Anzahl 10,4 14,1 6,6
darunter Chronischen Krankheiten der unteren Atemwege Anzahl 151 108 43

          
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung 

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)

Datenquelle

Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung

Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Der Indikator ist bedingt vergleichbar mit den folgenden Indikatoren der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996:  3.26 bezüglich J40 – J47 und 3.48 bezüglich J00 – J99.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärztinnen und Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.

Kommentar

Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst und bis zum Übergang in die Altersrente in einer Datei geführt.

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

ICD 10 - Kapitel X und ausgewählte Diagnosegruppen

Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheiten des Atmungssystems (J00 - J99), darunter chronische Krankheiten der unteren Atemwege (J40 - J47), nach Geschlecht aus. Alle Angaben erfolgen in absoluten Zahlen und je 100 000 Personen der rentenversicherten Wohnbevölkerung.

Erkrankungen des Atmungssystems schließen Lungenkrankheiten durch exogene, das bedeutet u. a. berufsbedingte Substanzen ein. Diese und Krankheiten der unteren Atemwege wie Emphysem und Asthma führen häufig zu Berufskrankheiten und Erwerbsunfähigkeit.

Anspruchsvoraussetzungen

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.

Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Rentenzugängen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

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