Hauptinhalt

3.39 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Hauptdiagnosegruppen und Geschlecht

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit insgesamt männlich weiblich
Krankheiten des Kreislaufsystems (I00 - I99) Anzahl 723 491 232
Krankheiten des Atmungssystems 
  (J00 - J99)
Anzahl 202 140 62
Neubildungen (C00 - D48) Anzahl 1.428 738 690
Psychische u. Verhaltensstörungen  (F00 - F99) Anzahl 2.609 1.007 1.602
Krankheiten des Muskel-Skelet Systems und des Bindegewebes  (M00 - M99)

Anzahl

805 415 390

          
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Datenquelle

Statistik über Rentenzugänge
Statistik der Aktiv Versicherten

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Bislang waren Frührentenzugänge und -bestände nur auf spezifische Erkrankungen gerichtet; z. B. Indikator 3.29 als Folge eines Rückenleidens. Dieser Indikator ist neu.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Durch den VDR erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Durch zusätzliche Plausibilitätsprüfungen wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen verwendet werden. Nicht zulässig sind z. B. die Hauptdiagnosegruppen XX Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität und XXI Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen. Es liegt eine gute Datenqualität vor.

Seit 1.1.2001 sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft.

Als Diagnose wird grundsätzlich die sogenannte Hauptdiagnose entsprechend dem Diagnosenschlüssel der Rentenversicherung und der Krankenversicherung nach der ICD-10 angegeben (vor dem Jahr 2000: ICD-9).

Kommentar

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden.

Die Angaben zu Rentenzugängen liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Frührentnerinnen und Frührentner vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.

Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge. Renten für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres auf der Grundlage von § 45 SGB VI sind nicht enthalten.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

 

Anspruchsvoraussetzungen

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.

Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist.

Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeiterinnen/Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.

Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

Im vorliegenden Indikator werden die Neuzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres in nach Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen.

ICD 10 Hauptdiagnosegruppen

Die Einteilung in Hauptdiagnosegruppen erfolgt gemäß der Internationalen Klassifikation ICD-10 und ermöglicht eine Einschätzung, welche Erkrankungsgruppen besonders häufig von Frühberentungen betroffen sind.

zurück zum Seitenanfang