3.67 Gemeldete Neuerkrankungen an bösartigen Neubildungen nach Geschlecht
Eckdaten
Bösartige Neubildungen C00 - C97 | Einheit | Wert |
---|---|---|
Insgesamt | Anzahl | 27.569 |
Männlich | Anzahl | 15.440 |
Weiblich | Anzahl | 12.129 |
Insgesamt je 100.000 Einwohner/-innen | Anzahl | 675,2 |
Je 100.000 männliche Einwohner | Anzahl | 767,9 |
Je 100.000 weibliche Einwohner | Anzahl | 585,2 |
Datenquelle: Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
Letzte Aktualisierung: 24.02.2022
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, und der Freistaaten Sachsen und Thüringen, Registerstelle
Datenquelle
Jahresstatistiken zur Krebsinzidenz
Vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 2320 991001 Cancer incidence per 100 000 population, 2321 991051 New cases of cancer, 2322 991051 New cases of cancer, male, 2323 991051 New cases of cancer, female, 2324 991001 Cancer incidence per 100 000, male, 2325 991001 Cancer incidence per 100 000, female.
Die vergleichbaren OECD- und EU-Indikatoren sind Krebsinzidenzraten, auf die OECD-Standard Total OECD-population bzw. Europapopulation (alt) normiert und geben die Anzahl der Krebsfälle pro 100 000 Einwohner an.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Um zuverlässige Rückschlüsse auf die Epidemiologie von bösartigen Neubildungen in der Bevölkerung zu erzielen, ist Vollzähligkeit bei der Krebsregistrierung anzustreben. Das bedeutet, dass möglichst alle Erkrankungen, die in der Bevölkerung auftreten, dem Register gemeldet werden. Da die Vollzähligkeit der Registrierung in den Ländern und bei den einzelnen Krebsarten variiert, sollte zur Bewertung der Angaben zur Inzidenz jeweils der Grad der Vollzähligkeit angegeben werden. Hierbei sollten die offiziellen Abschätzungen des Robert Koch-Instituts für das jeweilige Inzidenzjahr und der entsprechende so genannte DCO-Anteil wiedergegeben werden. Den DCO-Anteil in einem Register bilden die registrierten Erkrankungsfälle, über die allein aus Todesbescheinigungen Informationen vorliegen (Death Certificate Only). Während DCO-Fälle bei der Vollzähligkeitsabschätzung aus methodischen Gründen ausgeschlossen werden, finden sie bei der Inzidenzberechnung Berücksichtigung.
Im Gegensatz zur Vollzähligkeit bezieht sich die Vollständigkeit eines Krebsregisters auf die Qualität der Daten. So sollten dem Register zu jedem gemeldeten Erkrankungsfall auch alle erforderlichen Informationen zu Patient und Erkrankung vorliegen.
Kommentar
In einigen Bundesländern werden Krebserkrankungen nicht vollzählig erfasst. Der Indikator kann deshalb z. Z. für diese Länder nur eine Abschätzung über die Trendentwicklung von bösartigen Neubildungen liefern.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Bösartige Neubildungen
Die über die Zeit dargestellte altersstandardisierte Neuerkrankungsrate an bösartigen Neubildungen bildet eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Krankheitsgeschehens in der Bevölkerung. Die Interpretation zeitlicher Entwicklungen der Inzidenz kann zur frühzeitigen Aufdeckung neuer Krebsgefahren beitragen oder Effekte von Präventions- oder Früherkennungsprogrammen reflektieren. Kenntnisse über die Anzahl von Krebserkrankungen im zeitlichen Verlauf und daraus berechnete Überlebensraten geben wichtige Hinweise für die bedarfsgerechte Planung der medizinischen Versorgung.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen
Der Indikator 3.67 weist die in den Krebsregistern der Länder gemeldeten Neuerkrankungen der Wohnbevölkerung an bösartigen Neubildungen (ICD-10: C00 - C97 ohne C44) für Frauen und Männer getrennt aus.
Nichtmelanotische oder epitheliale Krebsarten der Haut (Plattenepithelkarzinome und Basalzellkarzinome) wurden aus methodischen Gründen ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen in absoluten Zahlen, als Rate je 100 000 Personen der Wohnbevölkerung und als altersstandardisierte Inzidenzrate.