3.76 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge ausgewählter bösartiger Neubildungen nach Geschlecht
Eckdaten
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von … | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
bösartigen Neubildungen insgesamt | Anzahl | 1.315 | 646 | 669 |
bösartigen Neubildungen je 100.000 aktiv Versicherte | Anzahl | 67,0 | 64,2 | 70,0 |
bösartigen Neubildungen der Brustdrüse | Anzahl | 221 | 3 | 218 |
bösartigen Neubildungen des Dick-/Mastdarmes | Anzahl | 154 | 95 | 59 |
bösartigen Neubildungen der Luftröhre, Bronchien und Lunge | Anzahl | 154 | 93 | 61 |
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung
Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Datenquelle
Statistik über Rentenzugänge
Statistik der Aktiv Versicherten
Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Der Indikator ist mit dem Indikator 3.48 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 bedingt, d. h. nur mit den Diagnosen C00 – C97 vergleichbar. Gutartige Neubildungen waren nicht enthalten.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide
Kommentar
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden.
Die Angaben zu Rentenzugängen liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.
Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen
Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge bösartiger Neubildungen (C00 – C97) insgesamt und ausgewählte häufige bösartige Erkrankungen der Lippe, Mundhöhle und des Rachens (C00 – C14), des Magens (C16), des Dick- und Mastdarms (C18 – C21), der Bauchspeicheldrüse (C25), der Luftröhre, Bronchien und Lunge (C33 – C34), das Melanom (C43), der Brustdrüse (C50), das Gebärmutterhalskarzinom (C53), bösartige Neubildungen des lymphatischen und blutbildenden Gewebes (C81 – C96) nach Geschlecht im Berichtsjahr aus. Alle bösartigen Erkrankungen werden ab dem Jahr 2000 nach der geltenden ICD-10 kodiert.
Anspruchsvoraussetzungen
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.
Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.
Im vorliegenden Indikator werden die Neuzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen.