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3.82 Psychische und Verhaltensstörungen nach Geschlecht

Eckdaten

2021
Psychische und Verhaltensstörungen (F00 - F99) Einheit Insgesamt Weiblich Männlich
Krankenhausfälle Anzahl 48.276 22.610 25.666
Arbeitsunfähigkeitsfälle
der AOK PLUS-Pflichtmitglieder
Anzahl 150.885 99.172 51.713
Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe unter 65 Jahre Anzahl 7.525 4.395 3.130
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Anzahl 2.609 1.602 1.007

          
Datenquellen: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil II - Diagnosen (Patientenwohnort: Sachsen, Krankenhausstandort: Sachsen); 
AOK Plus: KG 8-Statistik;
Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung, Statistik über medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe 

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

  • Statistisches Landesamt

  • AOK Plus

  • Verband Deutscher Rentenversicherungsträger

Datenquelle

  • Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen

  • Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

  • KG 8-Statistik der AOK PLUS

  • KM 6-Statistik der AOK PLUS

  • Bevölkerungsstatistik

  • Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe

  • Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung

Vergleichbare Indikatoren finden sich bei der WHO in den Indikatoren 2382 992979 Number of hospital discharges: mental and behaviour disorders und 2383 992929 Number of hospital discharges: mental and behaviour disorders/100 000 population, teilweise vergleichbar mit OECD-Indikatoren: Direct expenditures by disease; Discharge rates by diagnostic categories, mental disorders und in den ECHI-Vorschlägen der EU: Number of discharges due to mental health conditions, Number of disability pensions due to mental disorders.

Im bisherigen Indikatorsatz teilweise vergleichbar mit dem Indikator 3.44, der die Frührentenzugänge infolge psychischer Krankheiten im Zeitvergleich enthielt.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Validität

Die Daten der Arbeitsunfähigkeitsstatistik, der Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe und der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung gelten als sehr valide. Die Qualität der Krankenhausdiagnosestatistik hängt von der sorgfältigen Registrierung aller Behandlungsanlässe ab. Detaillierte Ausführungen zur Datenqualität der einbezogenen Datenquellen sind bei den Indikatoren 3.24 bis 3.40 enthalten.

Kommentar

Die im Indikator aufgeführten Datenquellen gestatten keine umfassende Übersicht über das Morbiditätsgeschehen bei Psychischen und Verhaltensstörungen. Es fehlen zuverlässige Inzidenz- und Prävalenzzahlen. Im vorliegenden Indikator ist zu beachten, dass je nach genutzter Datenquelle ein unterschiedlicher Bevölkerungsbezug herangezogen wird, so dass die berechneten Kennziffern aus den einzelnen Datenquellen nicht direkt verglichen werden können.

Ab dem 1.10.2005 wurde die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.

Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu den Rentenzugängen und zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).

Die Hauptdiagnosegruppe V der ICD-10 wurde inhaltlich gegenüber der Hauptdiagnosegruppe V der ICD-9 verändert; dieser Fakt ist bei Zeitreihenbetrachtungen zu berücksichtigen.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Psychische und Verhaltensstörungen

Psychische und Verhaltensstörungen sind besonders häufige und kostenintensive Erkrankungen, die eine große Belastung für die Lebensführung und -qualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen darstellen. Psychische und Verhaltensstörungen gewinnen für den Gesundheitszustand aller Altersgruppierungen der Bevölkerung, speziell auch im höheren Lebensalter, zunehmend an Bedeutung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass unter Psychischen und Verhaltensstörungen (Hauptdiagnosegruppe V der ICD-10) sehr unterschiedliche Formen von psychischen Erkrankungen und Störungen zusammengefasst sind, die zumindest einen Teil der davon Betroffenen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mehr oder weniger ausgrenzen. In der bis zum Jahre 1999 geltenden Klassifikation der Krankheiten (ICD-9) wurde die Krankheitsgruppe als psychiatrische oder psychische Krankheiten bezeichnet.

Mit dem vorliegenden Indikator wird versucht, anhand verfügbarer Daten die Morbidität der Bevölkerung und die Belastungen des Gesundheitswesens durch psychische und Verhaltensstörungen nach Geschlecht auf Länderebene im Trend darzustellen. Inzidenzdaten liegen nicht vor.

ICD 10 - Kapitel V

Die Hauptdiagnosegruppe Psychische und Verhaltensstörungen kennzeichnet ein komplexes Spektrum sehr verschiedener psychogener Krankheitsbilder (ICD-10: Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen, F00 - F99).

Inhalt

Im Einzelnen werden nach Geschlecht unterschieden aufgeführt:

  • Krankenhausfälle inklusive Stundenfälle, d. h. einschließlich der Patientinnen und Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind,
  • Arbeitsunfähigkeitsfälle der AOK PLUS,
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die von den Rentenversicherungsträgern (ohne Kranken-, Unfallversicherungen, Sozial- oder Versorgungsämter) im Berichtsjahr erbracht wurden (Personen im erwerbsfähigen Alter, d. h. die unter 20- bis 64-Jährigen) und
  • Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (voll und teilweise erwerbsgeminderte Personen), wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Alle Angaben erfolgen in absoluten Zahlen, je 100 000 Personen der Wohnbevölkerung bzw. der kranken- oder rentenversicherten Bevölkerung und in altersstandardisierten Raten.

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