3.83 Krankenhausfälle infolge von psychischen und Verhaltensstörungen nach Alter und Geschlecht
Eckdaten
Krankenhausfälle infolge von … | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
psychischen und Verhaltensstörungen insgesamt | Anzahl | 54.342 | 29.591 | 24.751 |
psychischen und Verhaltensstörungen unter 20 Jahren | Anzahl | 7.871 | 3.803 | 4.068 |
psychischen und Verhaltensstörungen von 20 bis unter 50 Jahren | Anzahl | 22.180 | 13.567 | 8.613 |
psychischen und Verhaltensstörungen von 50 bis unter 70 Jahren | Anzahl | 15.219 | 8.686 | 6.533 |
psychischen und Verhaltensstörungen von 70 Jahren und älter | Anzahl | 9.072 | 3.535 | 5.537 |
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil II - Diagnosen (Patientenwohnort: Sachsen, Krankenhausstandort: Deutschland)
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Krankenhausfälle infolge von psychischen und Verhaltensstörungen in Sachsen nach Alter und Geschlecht, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 96,91 KB) Letzte Aktualisierung: 07.03.2025
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen
Bevölkerungsstatistik
Vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 1900 -1903 993701 - 3 SDR, mental, nervous system & sense organ/100 000/male/fem./0-64/m./f./65+/male/fem. und dem OECD-Indikator Discharge rates by diagnostic categories mental disorders. Eine Untergliederung der Angaben in Altersklassen ist nicht vorgesehen. Im EU-Indikatorensatz findet man einen bedingt vergleichbaren Indikator Number of discharges due to mental health conditions, Number of all discharges, i.e. episodes (due to ICD-10 group F) of treatment that have ended during a year/100 000 inhabitants in a year.
Im bisherigen Indikatorensatz gab es die Indikatoren 3.45 (schizophrene oder affektive Psychose ICD-9: 295, 296) und 3.46 (gerontopsychiatrische Erkrankungen ICD-9: 290). Die Angaben sind nur teilweise vergleichbar.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht zwangsläufig auf eine Veränderung der Morbidität zurückgeführt werden. So führen z. B. Mehrfachbehandlungen von Patienten in langwierigen Behandlungsepisoden zu derselben Krankheit zu Mehrfachzählungen.
Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort zu Grunde gelegt. Da es sich um eine Fallstatistik (Prävalenz) handelt, hat die Altersstandardisierung einen untergeordneten Wert. Deshalb werden die berechneten Raten je 100 000 Einwohner bevorzugt.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Psychische und Verhaltensstörungen
Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten infolge von psychischen und Verhaltensstörungen (F00 - F99), darunter: psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10), Störungen durch psychotrope Substanzen (F11 - F19), Schizophrenie (F20 - F29), Affektive Störungen (F30 - F39) und gerontopsychiatrische Erkrankungen (F00*, F01, F02* F03, bei Manifestation, zusätzlich G30 Alzheimer-Krankheit), reflektieren die Morbiditätssituation der Bevölkerung.
Die Darstellung nach Altersgruppen und Geschlecht ermöglicht Aussagen über die mit dem Alter verbundene Erkrankungshäufigkeit durch unterschiedliche psychische und Verhaltensstörungen.
ICD 10 - Kapitel V, ausgewählte Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen
Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert. Als Hauptdiagnose eines Krankenhausfalles wird diejenige Diagnose kodiert, die nach der Entgeldverordnung mit dem höchsten Ressourcenverbrauch einhergeht. Zur Diagnosegruppe der psychischen und Verhaltensstörungen (Kapitel V der ICD-10) gehören alle unter F00 - F99 kodierten Erkrankungen.
Krankenhausfälle
Der Indikator 3.83 weist die Krankenhausfälle insgesamt und nach Geschlecht sowie die auf die entsprechende Wohnbevölkerung berechnete Rate des Berichtsjahres aus. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden.
Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle, ohne die Patientinnen und Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht, enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patientinnen und Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind.