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3.94 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2021
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von … Einheit insgesamt männlich weiblich
Krankheiten des Kreislaufsystems  Anzahl 723 491 232
Krankheiten des Kreislaufsystems je 100.000 aktiv Versicherte Anzahl 37,3 49,4 24,6
Ischämische Herzkrankheiten Anzahl 94 71 23
Zerebrovaskuläre Krankheiten  Anzahl 374 245 129

          
Datenquelle:  Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung 

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)

Datenquelle

Statistik über Rentenzugänge 
Statistik der Aktiv Versicherten

Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Der Indikator ist mit den bisherigen Indikatoren 3.48 und 3.97 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 bezüglich der Diagnosen I00 – I99 bedingt vergleichbar.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.

Kommentar

Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst und bis zum Übergang in die Altersrente in einer Datei geführt.

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Krankheiten des Kreislaufsystems

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Ca. 50 % aller Todesfälle werden durch einen Herzinfarkt oder andere Krankheiten des Kreislaufsystems ausgelöst. Vor allem ältere Menschen sind von Kreislauf-Erkrankungen betroffen. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der wachsenden Anzahl chronischer Herzerkrankungen ist deshalb mit einer weiteren Zunahme dieser Krankheiten zu rechnen. Störungen des Herz-Kreislauf-Systems manifestieren sich bereits in jüngeren Jahren (im Alter unter 50 Jahren). Zu den Risikofaktoren zählen Bluthochdruck, ein erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Rauchen, Diabetes und die Arteriosklerose. Die Behandlung der Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht hohe Kosten. Der Anteil der Herz-Kreislauf-Mittel beträgt rund ein Viertel der gesamten Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu kommen die Aufwendungen für die Rehabilitation der Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten, die nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin betreut werden müssen sowie die operativen Eingriffe.

ICD 10 - Kapitel IX und ausgewählte Diagnosegruppen

Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems (I00 – I99), darunter ischämische Herzkrankheit (I20 - I25) und zerebrovaskuläre Krankheiten (I60 - I69), nach Geschlecht im Berichtsjahr aus.

Anspruchsvoraussetzungen

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.

Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Rentenzugängen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

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