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8.11 Zahnärztinnen und Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen nach Geschlecht

Eckdaten

2022
Merkmal Insgesamt Männlich Weiblich
Zahnärzte/Zahnärztinnen in ambulanten Einrichtungen 3.506 1.423 2.083
Darunter Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen 154 64 90
Einwohner/-innen je Zahnarzt/Zahnärztin 1.165 . .

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Datenquelle: Sächsische Landeszahnärztekammer
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Sächsische Landeszahnärztekammer
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Zahnärzteregister der Sächsischen Landeszahnärztekammer
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Vergleichbarkeit besteht mit dem WHO-Indikator 5301 275203 Number of dentists (physical persons). Der OECD-Indikator Practising dentists wird in full time equivalents angegeben und ist deshalb nicht direkt vergleichbar. Der EU-Indikator Dentists employment soll auf Personenbasis ausgewiesen werden. Bislang wurden die Daten zu Zahnärzten im Indikator 6.1 ohne gesonderte Ausweisung der Kieferorthopäden und des Geschlechtes dargestellt.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen.

Kommentar

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl zum 31.12. jeden Jahres.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Im Indikator 8.11 werden Zahnärztinnen und Zahnärzte, und als Teilgruppe davon Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, die ambulant tätig sind, nach Geschlecht ausgewiesen. Der Indikator reflektiert die Versorgungsdichte der vertragszahnärztlichen Versorgung im Zeitverlauf.

Unter Zahnärztinnen/Zahnärzten werden verstanden: Zahnärztinnen/-ärzte, Kieferorthopädinnen/-orthopäden, Oralchirurginnen/-chirurgen, Parodontologinnen/Parodontologen, Mund-Kiefer- und Gesichtschirurginnen/-chirurgen.

Die vertragszahnärztliche Versorgung umfasst die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz sowie die kieferorthopädische Behandlung nach § 28 (2) SGB V.

Unter ambulanten zahnärztlichen Einrichtungen versteht man nicht nur Zahnarztpraxen, sondern auch Einrichtungen gemäß § 311 SGB V (Gesundheitszentren, Polikliniken, Ambulatorien, Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag). Die in zahnärztlich geleiteten ambulanten Einrichtungen tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte umfassen sowohl die Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzte in freier Praxis als auch bei ihnen angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Genehmigung der kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
 

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