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8.26 Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen nach Berufen und Geschlecht

Eckdaten

31. Dezember 2022
Fachpersonal Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Insgesamt Personen 1.330 192 1.138
in Gesundheitsdienstberufen Personen 293 49 244
in übrigen Gesundheitsdienstberufen Personen 255 9 246
in sozialen Berufen Personen 233 36 197
in sonstigen Gesundheitsfachberufen Personen 152 15 137
in anderen Berufen im Gesundheitswesen Personen 211 39 172
Sonstiges Personen 186 44 142

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Datenquelle: Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Erhebungen der Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und vorgesehenen EU-Indikatoren.
Der Indikator ist nur bedingt vergleichbar mit dem bisherigen Indikator 8.12. Neu ist die Unterteilung nach der Klassifikation der Gesundheitsberufe entsprechend der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes. Zusätzlich wurden die Teilzeitbeschäftigten aufgenommen.

Periodizität

jährlich, 31.12.

Validität

Dieser Indikator ist länderabhängig. Eine Beurteilung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten kann nicht erfolgen. Ein Vergleich der Zahlen zwischen den Ländern ist nicht sinnvoll.

Kommentar

Die Zuordnung der Personen zum öffentlichen Gesundheitsdienst wird von den einzelnen Ländern modifiziert und kann sich demnach stark unterscheiden. Die amtliche Statistik der Berufe des Gesundheitswesens des Statistischen Bundesamtes wurde ab 2001 ausgesetzt. Einige Länder haben vereinbart, diese Statistik weiterzuführen und als Datenquelle für diesen Indikator zu verwenden. Künftig können auch Daten aus der Gesundheitspersonalrechnung vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt werden.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Dem öffentlichen Gesundheitsdienst obliegt es, unter Berücksichtigung der medizinischen, sozialen sowie der physischen Lebens- und Umweltbedingungen die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern (Gesundheitsdienst-Gesetz vom 4. August 1994). Diese Aufgaben können nur mit speziellem und gut ausgebildetem Personal erfüllt werden. Ein Überblick über ausgewählte Berufsgruppen im öffentlichen Gesundheitsdienst wird im Indikator 8.26 gegeben. 

Zu den Gesundheitsdienstberufen zählen Ärzte mit und ohne Gebietsbezeichnung (einschließlich Ärzte in Weiterbildung), Zahnärzte, Apotheker und die seit 1998 durch das Psychotherapeutengesetz den Ärzten gleichgestellten nichtärztlichen Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, vergleiche auch Indikator 8.12) und die Psychologen. Besonders ausgewiesen werden Ärzte mit Amtsarztbefähigung. 

Entsprechend der Klassifizierung der Berufe sind außerdem Sprechstundenhelfer (Arzt-, Zahnarzt-, Sprechstundenhelfer ohne nähere Angaben), Diätassistenten/Ernährungsfachleute, Krankenschwestern/Hebammen/Helfer in der Krankenpflege, Physiotherapeuten/Masseure/Medizinische Bademeister, Medizinisch-technische Assistenten mit Spezialisierungsrichtungen, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Therapeutische Berufe wie Logopäden, Ergotherapeuten u. Ä. sowie Heilpraktiker enthalten. 

Soziale Berufe schließen ein: Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Erzieher, Alten-/Familien-/Heilerziehungs-/Kinderpfleger, Arbeits- und Berufsberater und sonstige.

Sonstige Gesundheitsfachberufe beinhalten alle nicht genannten, staatlich anerkannten Medizinalfachberufe wie z. B. Gesundheitsaufseher, Desinfektoren, Lebensmittelkontrolleure, Rettungsassistenten, aber auch Angehörige gesundheitssichernder Berufe, Gesundheitsingenieure und -techniker.

Unter den Gesundheitshandwerkern sind alle handwerklichen Gesundheitsberufe wie z. B. Augenoptiker oder Zahntechniker zu verstehen. 

Andere Berufe im Gesundheitswesen sind Verwaltungsangestellte einschließlich Sekretärinnen.
Das Personal wird - unabhängig von ihren Berufsabschlüssen - zu den Berufen, in denen sie eingesetzt sind, gezählt. Als Arzthelfer gelten diejenigen Personen, die in diesem Beruf arbeiten, von ihrer Ausbildung aber beispielsweise Krankenschwester/-pfleger sind. Es werden voll- und teilzeitbeschäftigte Personen ohne Umrechnung auf Vollkräfte erfasst.

Die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienst sind länderabhängig. Jedes Land sollte darum selbst entscheiden, welche Einrichtungen dem öffentlichen Gesundheitsdienst zugeordnet werden. Personal, welches im Wesentlichen in der unteren Gesundheitsbehörde bzw. in Gesundheitsämtern tätig ist, wird zum öffentlichen Gesundheitsdienst gezählt. Personal der Landesebene, welches auch im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig ist, zählt ebenfalls hierzu. Falls weitere Einrichtungen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnehmen, wird das dort eingesetzte Personal (z. B. bestimmte Therapeuten oder Mitarbeiter im Jugendamt) in diesem Indikator aufgeführt.

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