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8.9 Ärztinnen und Ärzte in ambulanten Einrichtungen nach ausgewählten Gebietsbezeichnungen und Geschlecht

Eckdaten

2022
Merkmal Anzahl
Ärzte/Ärztinnen mit Fachgebiet Allgemeinmedizin 2.304
Ärzte/Ärztinnen mit Fachgebiet Innere Medizin 1.426
Ärzte/Ärztinnen mit Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe 542
Ärzte/Ärztinnen mit Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin 399

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Datenquelle: Sächsische Landesärztekammer

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Sächsische Landesärztekammer
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Ärzteregister der Sächsischen Landesärztekammer
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Im WHO-Indikatorensatz ist der Indikator bedingt vergleichbar mit den Indikatoren 5291 992783 Number of general practitioners working in primary health care, 5264 992787 Number of physicians of obstetric & gynaecology specialties und 5266 992788 Number of physicians of paediatric specialties. Aus dem OECD-Indikatorensatz liegt nur bedingte Vergleichbarkeit zu Angaben über General practitioners vor. Der Indikator ist vergleichbar mit Indikatoren zu Physicians employment im vorgesehenen EU-Indikatorensatz. Mit dem bisherigen Indikator 8.6 stimmen die Angaben zur Zahl der Ärztinnen/Ärzte überein. Die Geschlechtsdifferenzierung wurde zusätzlich aufgenommen. Die Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmediziner wurden bislang auf 15 Jahre und ältere Einwohnerinnen/Einwohner bezogen. Jetzt bildet die Gesamtbevölkerung die Grundlage für die Berechnung der Versorgungsdichte. Deshalb ist der Indikator mit dem Indikator 8.6 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 nur bedingt vergleichbar.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Durch das Kammergesetz besteht die Meldepflicht einer jeden Ärztin bzw. eines jeden Arztes bei der Ärztekammer an ihrem bzw. seinem Arbeits- oder Wohnort. Die Angaben umfassen Namen, akademische Grade und Titel, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Approbation, Berufserlaubnis, Weiterbildung, berufliche Tätigkeit und Ort der Berufsausübung, Wohnsitz. Freiwillige Angaben können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen..

Kommentar

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Ärztekammern und werden für die Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner auf die Gesamtbevölkerung, für die Ärztinnen und Ärzte der Inneren Medizin auf die Bevölkerung der über 15-Jährigen, für die Frauenärztinnen und Frauenärzte auf die weibliche Bevölkerung ab 15 Jahre und für die Kinderärztinnen und Kinderärzte auf Kinder zwischen 0 und 14 Jahre jeweils am 31.12. des Berichtsjahres berechnet.

Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den ausgewiesenen Fachrichtungen ist größer als die Zahl der von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, da in den Ärztekammern auch Ärztinnen und Ärzte gemeldet sind, die privatärztlich tätig sind.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator 8.9 gibt Auskunft über die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte der am häufigsten in Anspruch genommenen Fachgebiete: Innere Medizin und Allgemeinmedizin (Innere Medizin umfasst: Facharzt Innere Medizin und Facharzt Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung, Allgemeinmedizin umfasst: Facharzt Allgemeinmedizin, Praktische Ärztinnen/Ärzte und Ärztinnen/Ärzte ohne Gebietsbezeichnung), Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin sowie die Versorgungsdichte dieser Ärztinnen und Ärzte.

Ärztinnen und Ärzte mit Gebietsbezeichnung sind berufstätige Medizinerinnen und Mediziner mit abgeschlossener Facharztausbildung, die auf einem anerkannten Fachgebiet tätig sind.

Die Erläuterung des Begriffs ambulante Einrichtungen ist im Indikator 8.5 zu finden.

In diesem Indikator sind sowohl Vertragsärztinnen/Vertragsärzte und privatärztlich tätige Ärztinnen/Ärzte als auch bei Praxisinhaberinnen und -inhabern angestellte Ärztinnen/Ärzte und Praxisassistentinnen/-assistenten, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder auch ausschließlich privatärztlich tätig sind, enthalten. Nicht enthalten sind Praxisvertreterinnen und -vertreter sowie Ärztinnen/Ärzte in passiver Altersteilzeit.

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