8.8 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Praxen und ambulanten Einrichtungen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
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Zahnärztinnen/Zahnärzte insgesamt | Anzahl | 2.958 | 1.124 | 1.834 |
Einwohnerinnen/Einwohner je Zahnärztin/Zahnarzt | Anzahl | 1.382 | 1.273 | 1.449 |
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Die Differenz zwischen der Gesamtsumme der Anzahl und der Zahl für Sachsen ergibt sich durch Planungsbereich übergreifende Teilzulassungen.
Datenquelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen, Zahnärzteregister der KZV.
Statistische Landesämter, Bevölkerung am 30. Juni, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011.
Letzte Aktualisierung: 05.12.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Zahnärzteregister der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Es gibt keine vergleichbaren WHO-/OECD- und vorgesehene EU-Indikatoren über ambulant tätige Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte im regionalen Vergleich.Der Indikator ist nur bedingt mit den Indikatoren 6.31 Vertragszahnärzte und 6.1 Vertragsärzte der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 vergleichbar.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsärztin/-arzt bzw. Vertragszahnärztin/-zahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht und die Zulassungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Zahnärztinnen/Zahnärzte mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass Patienten auch von Zahnärztinnen/Zahnärzte einer angrenzenden Region versorgt werden können.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Im Indikator 8.8 werden alle Vertragszahnärztinnen/-zahnärzte, die an der hausärztlichen und der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen, zahlenmäßig dargestellt sowie die regionale Versorgungsdichte.
Erläuterungen der Begriffe in Praxen und ambulante Einrichtungen, sind in den Indikator 8.10 zu finden.
Unter Zahnärzten werden Zahnärztinnen/Zahnärzte, Kieferorthopädinnen/-orthopäden und Oralchirurginnen/-chirurgen zusammengefasst.