Hauptinhalt

3.42z Schwerbehinderte Menschen nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

31. Dezember 2020
Merkmal Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Schwerbehinderte insgesamt Anzahl 425.440 211.638 213.802
Schwerbehinderte unter 25 Jahren Anzahl 16.590 10.068 6.522
Schwerbehinderte von 25 bis unter 35 Jahren Anzahl 13.221 7.428 5.793
Schwerbehinderte von 35 bis unter 45 Jahren Anzahl 21.132 11.367 9.765
Schwerbehinderte von 45 bis unter 75Jahren Anzahl 201.296 107.876 93.420
Schwerbehinderte von 75 und mehr Jahren Anzahl 173.201 74.899 98.302

          
Datenquelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen

Letzte Aktualisierung: 04.11.2022

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der schwerbehinderten Menschen

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- oder EU-Indikatoren. Im ursprünglichen Indikatorensatz aus dem Jahre 1991 waren im Indikator 3.40 alle Schwerbehinderten nach sechs-Altersgruppen enthalten, in der Fassung des Indikatorensatzes aus dem Jahre 1996 wurden die Angaben im Indikator 3.40 auf Schwerbehinderte mit einem Behindertengrad von 90 und mehr eingeschränkt. Somit entspricht der vorliegende Indikator dem ursprünglichen Indikator, jedoch mit einer 5-Jahres-Altersgruppierung.

Periodizität

Zweijährlich, 31.12.

Validität

Validität

In der Schwerbehindertenstatistik werden amtlich anerkannte Schwerbehinderte registriert. Dies sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen auf Antrag bei den Landesversorgungsämtern haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen.

Bei Daten, die auf anerkannter Schwerbehinderung beruhen, ist zu beachten, dass es im Ermessen des Betroffenen liegt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber weder dokumentiert ist noch in die statistische Erhebung eingeht (s. a. Kommentar zum Indikator 3.43).

Vor allem im höheren Lebensalter ist aufgrund von Unwissenheit oder Unsicherheiten von einer Untererfassung von Schwerbehinderten auszugehen.

Kommentar

Die Angaben nach Altersgruppen geben z. B. Auskunft darüber, wie viele Kinder und Jugendliche als zukünftige Erwerbstätige von Schwerbehinderung betroffen sind und damit im Rahmen ihrer Bildung und Ausbildung besonderer Fürsorge bedürfen. Der Indikator erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die Ursache (Krankheit, angeborene Behinderung oder Unfall) der Behinderung (s. dazu Indikator 3.43).

Da die Anzahl Schwerbehinderter proportional mit dem Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass kreisfreie Städte, Kreise und Stadtbezirke mit einem hohen Anteil älterer Bürger mehr Schwerbehinderte haben. Die Angaben entsprechen einer Bestandsstatistik, die alle zwei Jahre erhoben wird. Die altersspezifischen Raten sind wegen des Bezugs auf je 100 000 der Altersgruppe nach Geschlecht vergleichbar, zusätzlich wird für die Insgesamtzahlen eine Altersstandardisierung auf die Europabevölkerung (alt) vorgenommen. Somit sind die Insgesamtzahlen mit den im Indikator 3.41 ausgewiesenen Zahlen für das entsprechende Berichtsjahr vergleichbar.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

zurück zum Seitenanfang