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3.51 Stationär entbundene Neugeborene nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie nach Geburtsgewicht

Eckdaten

2022
Merkmal Einheit Sachsen Kreisfreie Städte Landkreise
Neugeborene insgesamt Anzahl 27.908 11.648 16.260
mit einem Geburtsgewicht unter 2 500 g Anzahl 1.664 659 1.005
mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g Anzahl 271 94 177

          
Datenquelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK);  Statistisches Bundesamt: Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik)

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Pflegestatistik

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren.

Dieser Indikator ist neu im Indikatorensatz.

Periodizität

Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999

Validität

Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung bzw. in der Pflegeeinrichtung auf Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird. Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach dem zuständigen Wohnort des Pflegebedürftigen enthalten.

Die Daten gelten als valide.

Kommentar

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen.

Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt, die Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Da die Zahl der Pflegebedürftigen mit dem Alter korreliert, ist zu erwarten, dass sich die regionalen Unterschiede im Altersaufbau der Bevölkerung bei der Anzahl der Pflegebedürftigen widerspiegeln. Deshalb wird zusätzlich die indirekte Altersstandardisierung vorgenommen, die einen Vergleich der für den Kreis/Stadtbezirk gegenüber der für das Land errechneten Rate gestattet.

Alleinerziehende

Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.

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