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6.17 Ambulante und Stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen

Eckdaten

15. Dezember 2021
Merkmal Einheit Wert
Ambulante Pflegeeinrichtungen Anzahl 1.169
Stationäre Pflegeeinrichtungen Anzahl 1.102
verfügbare Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen Anzahl 62.680

          
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Pflegestatistik

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Bedingt vergleichbar mit dem WHO-Indikator 5100 992712 Beds in nursing & elderly homes/100 000. Nur bedingt vergleichbar mit dem OECD-Indikator: Long term care beds. Im EU-Indikatorensatz gibt es den Indikator Number of nursing/elderly home care beds/100.000 population.

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen wurden bisher in den Indikatoren 6.16 Sozialstationen nach Kreisen, 6.17 Alten- und Pflegeheime nach Kreisen und 6.18 ambulante Pflegedienste nur sehr unzulänglich erfasst. Sie sind nicht mit den neuen Indikatoren vergleichbar, da sich die Voraussetzungen für die Erhebungstatbestände mit der Pflegestatistik grundlegend geändert und verbessert haben. Sozialstationen gehen in die ambulanten Pflegedienste ein. Altenheime, die Bürger ohne Pflegebedürftigkeit betreuen, werden in dem vorliegenden Indikator nicht mehr ausgewiesen.

Periodizität

Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999

Validität

Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die AOK Plus – als Partner bei den Pflegeverträgen – liefert die Adressen der Pflegeeinrichtungen zum 15.12. Da in der Regel alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nachkommen, kann von einer hohen Datenqualität für die Pflegeeinrichtungen des Geltungsbereiches der Pflegestatistik-Vorordnung ausgegangen werden

Kommentar

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Statistischen Landesämter zum 15.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Indikator 6.17 gibt einen Überblick über die im Land vorhandenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, den Versorgungsgrad der über 65-Jährigen mit in stationären Einrichtungen verfügbaren Plätzen und die zeitliche Entwicklung.

Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen.

Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI und die Pflegekassen (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).

Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen; stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden.

Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll) stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar.

Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören.

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