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7.28 Personaleinsatz in Krankenhäusern

Eckdaten

2022
Merkmal Einheit Ärztliches Personal Personal im Pflegedienst
Vollkräfte im Jahresdurchschnitt je 100 Berechnungs- und Belegungstage Anzahl 0,14 0,32
Vollkräfte im Jahresdurchschnitt je 100 Behandlungsfälle Anzahl 0,98 2,31

       

Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Krankenhausstatistik, Teil I – Grunddaten (Krankenhäuser)

Es gibt keinen vergleichbaren WHO-Indikator. Vergleichbar mit dem OECD-Indikator Total hospital employment, der ebenfalls in Vollkräften (full time equivalents – FTE) wiedergegeben wird. Nur indirekt vergleichbar mit den EU-Indikatoren Hospital staff ratio: acute care and Nurses staff ratio: acute care, bezogen auf die allgemeinen Krankenhäuser. Die EU berechnet das Personal nicht auf die Pflegetage, sondern auf die Betten. Bedingt vergleichbar mit dem Indikator 7.18 im ursprünglichen Indikatorensatz aus dem Jahre 1991. Der Personaleinsatz wurde jedoch nicht in Vollkräften, sondern in Personen angegeben. In der Fassung des Indikatorensatzes von 1996 wurde der Indikator ausgesetzt.

Periodizität

Jährlich, 31. Dezember

Validität

Bei der Krankenhausstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Diese Konstruktion und die von den Statistischen Landesämtern durchgeführten Eingangskontrollen führen zu einer hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten.

Um Fehler in den gelieferten Daten der Krankenhäuser zu erkennen und zu eliminieren, nehmen die Statistischen Landesämter Plausibilitätsprüfungen vor.

Mit systematischen Fehlern, die zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen könnten, ist bei den Pflegetagen kaum zu rechnen. Die Umrechung des eingesetzten Personals in Vollkräfte könnte jedoch zu Verzerrungen bei den Angaben zum Personal führen.

Kommentar

Aufgrund von Schichtdienst stehen nicht alle Kräfte jeden Tag zur Verfügung. Das berechnete Verhältnis von Personal zu betreuten Patientinnen und Patienten ist lediglich ein Durchschnittswert. Der tatsächliche ärztliche und pflegerische Aufwand für eine Patientin bzw. einen Patienten hängt entscheidend vom Krankheitsbild ab.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator erlaubt eine Aussage über die Belastung des ärztlichen und pflegerischen Personals in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern.

Die Angaben zum beschäftigten Personal erfolgen in Vollkräften, um auch Teilzeitbeschäftigte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im gesamten Zeitraum tätig waren und kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte einzubeziehen. Dafür erfolgt eine Umrechnung auf die entsprechende Zahl von Beschäftigten mit voller tariflicher Arbeitszeit. Der Begriff Vollkräfte entspricht dem in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes verwendeten Begriff Vollzeitäquivalent (vergleiche Indikator 8.3). Angaben zum Personaleinsatz in Personen sind in den Indikatoren 8.17 und 8.18 enthalten.

Ab dem Berichtsjahr 2009 wird bei den nachgewiesenen Vollkräften unterschieden zwischen solchen mit einem direkten Beschäftigungsverhältnis und solchen ohne direktes Beschäftigungsverhältnis bei der Einrichtung. Das Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis wird im Indikator nicht berücksichtigt.

Die Angaben zum Personaleinsatz je 100 Berechnungs- und Belegungstage weisen aus, wie viele Vollkräfte durchschnittlich 100 vollstationäre Patientinnen/Patienten betreuen. Diese Kennziffer ist Ausdruck der Belastung des ärztlichen Personals und des Personals im Pflegedienst. Die Personalbelastungszahl bezieht sich nur auf das vollstationäre Leistungsgeschehen. Ambulante und teilstationäre Leistungen fließen nicht in diese Maßzahl ein.

Die Personalbelastungszahl bezogen auf belegte Betten, die bis zum Jahr 2008 angab, wie viele vollstationäre Betten (= Pflegetage) eine Vollkraft im Berichtsjahr durchschnittlich zu betreuen hatte, weist ab dem Jahr 2009 aus, wie viele belegte Betten eine Vollkraft durchschnittlich pro Arbeitstag zu versorgen hat. Berechnung: (Pflegetage x 24[h]) dividiert durch (Vollkräfte x 220 [Arbeitstage im Jahr] x 8[h]). Die neue Berechnungsmethode auf der Grundlage der Jahresarbeitszeit berücksichtigt, dass eine Vollkraft an durchschnittlich 220 Arbeitstagen im Jahr 8 Stunden täglich zur Verfügung steht, ein belegtes Bett aber 24 Stunden pro Tag Betreuung erfordert.

Die Krankenhausstatistikverordnung vom 10. April 1990 in Verbindung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 bildet die Rechtsgrundlage für die Krankenhausstatistiken.

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